Unser Glossar erläutert Fachbegriffe der Bereiche Finanz und Rückversicherung und soll Ihnen das Verständnis unserer Texte, Publikationen und Geschäftsberichte erleichtern. Wenn Sie Anmerkungen oder Anregungen haben, nutzen Sie unser Feedback-Formular!
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Schaden-/Kostenquote, kombinierte
Summe der Schaden- und Kostenquote
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Schadenquote
(Brutto- oder Netto-) Schadenaufwendungen im Verhältnis zu der verdienten (Brutto- oder Netto-) Prämie
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Schaden, versicherter
gibt den Gesamtbetrag der von der Versicherungswirtschaft insgesamt (Erst- und Rückversicherer) gedeckten Schäden wieder
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Schaden-(Rück-)versicherung
Zusammenfassung aller Sparten, bei denen im Versicherungsfall nicht eine fest vereinbarte Versicherungssumme (wie z. B. in der Lebens- und Unfallversicherung) bezahlt, sondern lediglich der entstandene Schaden ersetzt wird. Dieses Prinzip hat Gültigkeit in allen Sparten der Sach- und Haftpflichtversicherung.
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Schaden, volkswirtschaftlicher
gesamter aufgrund eines Schadenereignisses für die betroffene Volkswirtschaft eingetretener Wertverlust. Der volkswirtschaftliche Schaden ist vom versicherten Schaden zu unterscheiden.
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Schutzdeckung
Abdeckung von Portefeuille-Segmenten eines Versicherungsunternehmens gegen Großschäden (pro Risiko/pro Ereignis) hauptsächlich auf nicht-proportionaler Basis
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Segmentberichterstattung
Darstellung von Vermögens- und Ertragsinformationen, untergliedert nach zweckmäßigen Kriterien, wie Geschäftsbereichen und Regionen
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Selbstbehalt
der Teil der übernommenen Risiken, den der (Rück-)Versicherer nicht in Rückdeckung gibt, also netto ausweist. (Selbstbehaltsquote: prozentualer Anteil des Selbstbehalts an der gebuchten Bruttoprämie)
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Sonstige Wertpapiere, gehalten bis zur Endfälligkeit
Wertpapiere, die in Daueranlageabsicht grundsätzlich bis zur Endfälligkeit gehalten werden. Sie sind zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert.
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Sonstige Wertpapiere, Handelsbestand
Wertpapiere, die ausschließlich für kurzfristige Handelszwecke gehalten werden. Sie sind mit dem Marktwert am Bilanzstichtag bilanziert.
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Sonstige Wertpapiere, jederzeit veräußerbar
Wertpapiere ohne klare Zuordnung zum Handels- bzw. Endfälligkeitsbestand; diese jederzeit veräußerbaren Wertpapiere werden mit dem Marktwert am Bilanzstichtag angesetzt. Marktwertveränderungen berühren nicht die Gewinn- und Verlustrechnung.
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Spätschadenrückstellung (auch: IBNR – Incurred But Not Reported)
Rückstellung für bereits eingetretene, aber noch nicht gemeldete Schäden
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Strukturiertes Unternehmen
nicht an eine bestimmte Rechtsform gebundene Gesellschaft mit spezifischen Merkmalen, deren Zweck in der Ausführung eng definierter Aktivitäten bzw. dem Halten von Vermögenswerten besteht und für die das herkömmliche, auf Stimmrechten basierende Konsolidierungskonzept oft nicht ausreicht, um zu bestimmen, wer die Kontrolle über die Gesellschaft ausübt
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Spread-Loss-Vertrag
Vertrag zwischen Erst- und Rückversicherer, der über einen Mehrjahreszeitraum Risiken eines definierten Bestandes abdeckt
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Strukturierte Rückversicherung
Rückversicherung mit einem begrenzten Gewinn- und Verlustpotenzial. Meist streben Kunden den Risikoausgleich über die Zeit oder eine Solvenzentlastung an. Beides wirkt bilanzstabilisierend für die Zedenten.
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Summenexzedentenrückversicherung
Form der proportionalen Rückversicherung, bei der die Risikoaufteilung zwischen Erst- und Rückversicherer nicht anhand einer vorab vereinbarten festen Quote vorgenommen wird. Vielmehr bestimmt der Erstversicherer eine Versicherungssumme, bis zu der er pro Risiko maximal haften möchte. Die das Maximum übersteigenden Risiken (Exzedenten) werden vom Rückversicherungsunternehmen getragen. Die Anteile des Rückversicherers variieren deshalb in Abhängigkeit von der Höhe des Maximums und der Versicherungssumme des rückversicherten Vertrags. Häufig wird die Haftung des Rückversicherers auch auf ein Vielfaches des Maximums beschränkt.
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Surplus-Relief-Vertrag
ein Vertrag, bei dem ein Rückversicherer ein (Teil-)Portefeuille eines Zedenten übernimmt, um dessen haftendes Kapital zu entlasten
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Survival Ratio
Sie spiegelt das Verhältnis von Schadenreserven zu bezahlten Schäden eines Vertrages oder mehrerer Verträge in einem Bilanzjahr wider.
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Sustainable Development Goals
Die 17 Ziele für nachhaltige Entwicklung (englisch Sustainable Development Goals, SDGs) sind politische Zielsetzungen der Vereinten Nationen, die der Sicherung einer nachhaltigen Entwicklung auf ökonomischer, sozialer sowie ökologischer Ebene dienen sollen. Die Ziele traten am 1. Januar 2016 mit einer Laufzeit von 15 Jahren in Kraft.
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Solvency II
Solvency II ist eine europäische Richtlinie, die Solvabilitätsanforderungen für Erst- und Rückversicherer vorgibt, um das Insolvenzrisiko eines Versicherers zu verringern. Den Kern von Solvency II bildet eine risikobasierte Eigenmittelausstattung. Dabei wird ein Drei-Säulen-Ansatz verfolgt: Im Rahmen der ersten Säule werden die Eigenmittelanforderungen, die Bestimmungen für die Kalkulation der versicherungstechnischen Rückstellungen und die Überprüfung der Berechnungsansätze festgelegt. In der zweiten Säule von Solvency II werden einerseits die Grundsätze und Methoden der Aufsicht und andererseits die qualitativen Anforderungen an die Ausübung der Tätigkeit der Versicherer festgelegt. Die dritte Säule befasst sich mit Marktdisziplin, Transparenz und Veröffentlichungspflichten und dem Meldewesen gegenüber den Aufsichtsbehörden.