Als weltweit tätiges Rückversicherungsunternehmen unterliegen wir den Steuergesetzen der
jeweiligen nationalen Rechtsordnungen. Die anfallenden Steuern entrichten wir
entsprechend der geltenden gesetzlichen Regelungen der Staaten, in denen wir
operieren.
Der Steueraufwand des Hannover Rück-Konzerns nach IRFS-Rechnungslegung sank im
Geschäftsjahr gegenüber dem Vorjahr um 143,2 Mio. EUR auf 248,0 Mio. EUR (Vorjahr: 391,2
Mio. EUR). Neben dem im Vergleich zum Vorjahr geringeren Vorsteuerergebnis ist dies
unter anderem auf Veränderungen der zukünftig gültigen lokalen Steuersätze in den USA
und Frankreich und der damit verbundenen Umbewertung passiver latenter Steuerbestände
zurückzuführen. Weiterhin sank die effektive Steuerquote im Vergleich zum Vorjahr durch
Realisierungen nichtstrategischer, börsennotierter Aktien und Aktienfonds. Die effektive
Steuerquote betrug 19,2 % (Vorjahr: 24,2 %). Eine Aufteilung der inländischen
und ausländischen Ertragsteuern berichten wir in unserem Geschäftsbericht.
Wir arbeiten derzeit an der Implementierung eines „Tax-Compliance-Systems“, welches
sicherstellen soll, dass wir auch künftig vor dem Hintergrund der steigenden Komplexität
von Steueransprüchen aus der internationalen Geschäftstätigkeit unsere Steuererklärungen
vollständig und fristgerecht abgeben können. In diesem Zusammenhang ist es notwendig,
alle relevanten Aufgabenbereiche und Verantwortlichkeiten zu identifizieren und diese in
einer unternehmensweiten Richtlinie klar zu regeln und im Rahmen von Prozessen
umzusetzen. In diesem Zusammenhang wurde ergänzend in 2017 eine Tax Strategy
verabschiedet. Diese ist auf unser Website veröffentlicht.
Daneben regeln interne Konzernrichtlinien und Organisationsrichtlinien den Umgang mit
steuerlichen Sachverhalten innerhalb der Hannover Rück.