Neben unseren direkten Auswirkungen auf die Umwelt und die Gesellschaft können wir durch unsere Kapitalanlagen einen positiven Beitrag zu einer nachhaltigen Entwicklung leisten, indem wir Finanzierungen gesellschaftskritischer Investitionen meiden. Daher ist Nachhaltigkeit im Asset Management für uns ein wesentliches Thema.
Im Rahmen unserer Kapitalanlagepolitik streben wir stabile und marktgerechte Renditen an, um unter Wahrung eines ausgewogenen Risiko-/ Ertragsverhältnisses und einer breiten Diversifikation jederzeit unseren versicherungstechnischen Verpflichtungen und Liquiditätserfordernissen nachkommen zu können. Wir berücksichtigen darüber hinaus Umwelt-, Sozial- und Governance-Aspekte, sogenannte ESG-Kriterien. Unseren Nachhaltigkeitsansatz im Bereich Kapitalanlagen haben wir in der 2011 entwickelten und seither bereits zweimal aktualisierten „Responsible Investment Policy“ schriftlich fixiert.
Für die Überprüfung von Unternehmen als Emittenten von Anleihen oder Aktien orientieren wir uns u. a. an den zehn Prinzipien des Global Compact der Vereinten Nationen, d. h. wir berücksichtigen Aspekte aus den Bereichen Menschenrechte, Arbeitsbedingungen, Umwelt und Antikorruption. Unternehmen, die Menschenrechte missachten oder sich an Menschenrechtsverletzungen mitschuldig machen, verstoßen gegen elementare Prinzipien der Vereinten Nationen. Wertpapiere dieser Unternehmen sind für unsere Investitionen ebenso ausgeschlossen wie Emittenten, die grundlegende Arbeitsnormen und Umweltschutzaspekte missachten. Schließlich werden Engagements auch bei Unternehmen ausgeschlossen, die durch den Einsatz von Zwangs- / Kinderarbeit, Diskriminierung oder Korruption aufgefallen sind. Im Mittelpunkt der Prüfung staatlicher Emittenten steht die Frage, ob ihnen aktuell Sanktionen auferlegt sind und um welche Sanktionen es sich handelt. Außerdem vermeiden wir Engagements bei Emittenten, die an der Entwicklung und Verbreitung kontroverser Waffen beteiligt sind. Im Bereich fossiler Energieträger schließen wir seit 2018 Emittenten aus, die 25 % oder mehr ihrer Umsätze aus der Kohleförderung und Kohleenergieerzeugung erzielen.
~90 % der Kapitalanlagen unterliegen Environmental-, Social- und Governance-Kriterien (ESG-Kriterien).
Bilanzwert 2017: 40,1 Mrd. EUR
Insgesamt werden abhängig von strategiebedingten Allokationsänderungen nahezu 90 % unserer Kapitalanlagen (Bilanzwert zum Stichtag 31.12.2017: EUR 40,1 Mrd.) seit 2012 einem halbjährlicher Negativ-Screening unterzogen. Die Bewertung unserer Kapitalanlagen erfolgt dabei anhand individueller ESG-Kriterien, die wir in Zusammenarbeit mit einem auf Nachhaltigkeit spezialisierten Finanzdienstleister entwickelt haben und kontinuierlich überprüfen. Das Portfolio, welches diesem freiwilligen Screening unterzogen wird, umfasst die Anlageklassen festverzinsliche Wertpapiere (Staats- und halbstaatliche Anleihen, Unternehmensanleihen und besicherte Anleihen) sowie börsennotierte Aktien. Wertpapiere von als „nicht adäquat“ identifizierten Emittenten werden aktiv abgebaut. Darüber hinaus wird im Vorfeld möglicher Neuinvestitionen geprüft, ob die Emittenten gegen die definierten ESG-Kriterien verstoßen. Sollte dies der Fall sein, vermeiden wir ein Engagement.
Im Berichtsjahr haben wir die Konzipierung des Best-in-Class-Investmentansatzes weiter vorangetrieben. Inzwischen wurde das Instrument implementiert. Die Analyse nach ESG-Kriterien umfasst das Portfolio, das auch dem Negativ-Screening unterzogen wird. Erste Ergebnisse zeigen ein sehr erfreuliches Bild zur Nachhaltigkeitsqualität des aktuellen Bestandsportfolios.
Die Entwicklung und Anwendung der ESG-Kriterien und die Umsetzung der Richtlinie stellt ein ESG-Beauftragter im Investment-Team sicher. Wesentliche Investitionsentscheidungen werden zudem im Investment Komitee diskutiert und verabschiedet. Dem Investment Komitee gehören zwei Vorstandsmitglieder an.
Mittels Ausführung unseres Stimmrechts können wir Einfluss auf die Geschäftsausübung von börsennotierten Aktiengesellschaften nehmen. Da der Anteil börsennotierter Aktien in unserem Anlageportefeuille jedoch weniger als 2 % der gesamten Kapitalanlagen beträgt, ist der Effekt eines Engagements in diesem Bereich im Verhältnis zu unserem gesamten Anlageuniversum begrenzt.
Aus diesem Grund haben wir bislang keine Abstimmungsrichtlinien zu ökologischen und sozialen Fragen im Rahmen der nachhaltigen Ausrichtung unserer Kapitalanlagen verabschiedet. Wir konzentrieren uns im Rahmen unserer Verantwortung als Investor auf die Entwicklung der bereits erwähnten ESG-Kriterien und das regelmäßige Screening unserer Kapitalanlagen, nunmehr ergänzt durch den Best-in-class-Ansatz. Sollte sich der Portefeuilleanteil börsennotierter Aktien dauerhaft signifikant erhöhen, wird das Thema „active ownership“ einer erneuten Überprüfung bzw. Entscheidung zugeführt.