Der Deutschen Corporate Governance Kodex formuliert in der anwendbaren Fassung vom 7. Februar 2017 als Instrument der Selbstregulierung der Wirtschaft neben gesetzlichen Vorschriften verschiedene Empfehlungen und Anregungen zur guten Unternehmensführung. Diese setzen sich zum Ziel, das Vertrauen unterschiedlicher Anspruchsgruppen in die Leitung und Überwachung deutscher Unternehmen zu erhalten und zu fördern. Wenngleich dem Kodex keine verbindliche Rechtsnatur zukommt, so verpflichten sich die Adressaten gemäß § 161 Aktiengesetz (AktG), jährlich zu erklären, ob den Empfehlungen des DCGK in der Unternehmenswirklichkeit entsprochen wird. Falls Empfehlungen nicht umgesetzt werden, ist dies im Rahmen der Entsprechenserklärung zu begründen und zu veröffentlichen.
Seit 2003 geben wir jährlich eine Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex ab, die auf unserer Website veröffentlicht sowie im Geschäftsbericht nachzulesen ist. Zudem werden unsere Corporate-Governance-Grundsätze regelmäßig überarbeitet und orientieren sich jeweils an den Empfehlungen des DCGK in seiner gültigen Fassung. Die derzeit vorliegenden Corporate Governance-Grundsätze der Hannover Rück SE haben Vorstand und Aufsichtsrat am 7. November 2017 beschlossen.
Ungeachtet unserer positiven Haltung gegenüber dem Kodex haben wir im Berichtsjahr einzelnen Empfehlungen nicht entsprochen. Eine gut begründete Abweichung von den Kodexempfehlungen kann gerade im Interesse einer guten Unternehmensführung liegen (vgl. Präambel zum DCGK). In diesem Sinne tragen wir unternehmens- und branchenspezifischen Besonderheiten Rechnung und passen unsere Corporate Governance unserer Gesellschaft an.