Unsere Geschäftsgrundsätze stellen neben der Konzernstrategie und den Corporate-Governance-Grundsätzen Regeln für ein integres Verhalten unserer Mitarbeiter auf. Sie werden von unseren Mitarbeitern als Bestandteil des Arbeitsvertrages akzeptiert und sind dementsprechend bindend. Sie verdeutlichen, dass wir Bestechung und Bestechlichkeit nicht tolerieren und weisen zudem konkret auf das Verbot der Geldwäsche und unzulässiger Finanzierungen hin. Weiterhin gibt es u.a. spezifische Verhaltensregeln in Form von Anweisungen zur Vermeidung und Offenlegung von Interessenkonflikten. Gewährung und Annahme von Vorteilen, Geschenken und Einladungen finden sich ebenfalls in unseren Grundsätzen wider. Darüber hinaus werden Verhaltensregeln zur Ausgestaltung von Spenden und Sponsoring sowie zu Nebentätigkeiten und Beteiligungen an anderen Gesellschaften und Geschäften geregelt. Somit sollen die Geschäftsgrundsätze unseren Mitarbeitern helfen, Herausforderungen bei der täglichen Arbeit zu bewältigen. Integrität im Umgang mit unseren Stakeholdern verstehen wir als Grundlage eines erfolgreichen Unternehmens. Daher legen wir stets, sowohl bei strategischen Planungen als auch im Tagesgeschäft, höchste ethische und rechtliche Standards im Hinblick auf das Auftreten, Handeln und Verhalten jedes Einzelnen zugrunde.
Als börsennotiertes Unternehmen heben wir gegenüber unseren Mitarbeitern zudem die Beachtung des Verbots des Insiderhandels hervor und weisen Nichthandelszeiträume, sogenannte Blocking Periods, aus.
Seit Mitte 2012 findet zudem unser Verhaltenskodex für Lieferanten Anwendung am Standort Hannover. Er verlangt u. a. die Einhaltung von Umwelt- und Sozialstandards und ist Vertragsbestandteil bei der Ausschreibung und Vergabe infrastruktureller Dienstleistungen sowie diverser Bauleistungen. Auch bestehende Lieferantenverhältnisse in den Bereichen Verwaltung und IT werden in einem kontinuierlichen Prozess sukzessive auf die Erfüllung des Verhaltenskodex geprüft. Im Jahr 2017 wurde der Verhaltenskodex für Lieferanten vor dem Hintergrund der neuen gesetzlichen Anforderung aus dem UK Modern Slavery Act überarbeitet, am 29. Juni 2017 vom Vorstand verabschiedet und anschließend auf unserer Website veröffentlicht. Darüber hinaus haben wir uns explizit der Achtung und Einhaltung von Menschenrechtsthemen, wie Gleichbehandlung und Anti-Diskriminierung verpflichtet und fordern dies auch von unseren Lieferanten.
Ergänzend haben wir ein anwendungsgestütztes Verfahren zur Selbstauskunft von Lieferanten und Dienstleistungspartnern entwickelt, das ebenfalls Kriterien des Verhaltenskodex beinhaltet. Im Rahmen eines Assessments wurden 2014 alle Lieferanten der IT angeschrieben und anhand einer Checkliste bewertet. Diese Bewertung wurde im Lieferantenmanagement-System hinterlegt. Zum einen fließt diese Bewertung in die Lieferantenauswahl bei der Vergabe zukünftiger Aufträge ein. Zum anderen erfolgt eine regelmäßige Lieferantenauswertung auch über diese Kriterien. Fallen diese Bewertungen kritisch aus, verlängern wir die Verträge mit den entsprechenden Lieferanten nicht. Ein Frühwarnsystem stellt sicher, dass mit ausreichendem Vorlauf ein alternativer Lieferant ausgewählt und ggf. eingearbeitet werden kann. Wir planen, dieses Verfahren in einem weiteren Schritt ebenfalls in unseren Außenstellen in Großbritannien und Irland sowie im Folgenden schrittweise in den weltweiten Lokationen einzusetzen.