Der Zusammenhang zwischen der Leistung unseres Unternehmens und der Vergütung unseres Vorstands ist durch ein Vergütungssystem mit zwei Komponenten gesichert: Festgehalt / Sachbezüge und eine variable Vergütung. Die Bemessungsgrundlagen der variablen Vergütung erstrecken sich über mehrere Jahre, sodass dadurch eine nachhaltige Unternehmensentwicklung gefördert wird.
Die erfolgs- und leistungsbezogene Vergütung (variable Vergütung) hängt hierbei einerseits von der Erreichung individueller Zielvorgaben ab. Andererseits werden Vorgaben berücksichtigt, die sich auf Unternehmens-Erfolgskennzahlen beziehen (bspw. Eigenkapitalrendite). Die Zielvorgaben variieren je nach Funktion des betreffenden Vorstandsmitglieds. Ökologische und soziale Ziele sind derzeit nicht in den Leistungskriterien der Vergütungspolitik berücksichtigt.
Das System zur Vergütung der Vorstandsmitglieder wurde auf der Hauptversammlung 2012 vorgestellt und zur Abstimmung gestellt. Somit war es den Aktionären möglich, in diesem Rahmen ihre Meinung bezüglich des Vergütungssystems zu äußern. Der Antrag über die Billigung des Systems zur Vergütung der Vorstandsmitglieder wurde angenommen. Nicht nur bei der Erarbeitung des Systems zur Vergütung der Vorstandsmitglieder ziehen wir einen externen, unabhängigen Berater hinzu. Auch beim jährlichen horizontalen Vergleich, der u.a. auf der Basis typischer oder mittlerer Werte von vergleichbaren Unternehmen Vergleichszahlen abbildet, nehmen wir externe, unabhängige Beratung in Anspruch.
Entsprechend Ziffer 5.6 DCGK evaluieren wir in regelmäßigen Abständen die Effizienz des Aufsichtsrats, um die Aufsichtsratstätigkeit auf mögliche Verbesserungsoptionen hin zu untersuchen. Im Rahmen einer Selbsteinschätzung bewertet jedes Aufsichtsratsmitglied die Qualität der derzeitigen Aufsichtsratstätigkeit in anonymisierter Form und gibt Anregungen für zukünftige Optimierungen.
Die Vergütung des Aufsichtsrates wird von der Hauptversammlung der Hannover Rück SE festgelegt und ist in der Satzung geregelt.
Nach § 14 der Satzung in der Fassung vom 30. Mai 2016 und dem Beschluss der Hauptversammlung vom 7. Mai 2013 erhalten die Mitglieder des Aufsichtsrates neben dem Ersatz ihrer Auslagen jährlich eine feste Vergütung von 30.000 EUR. Ferner erhält jedes Mitglied des Aufsichtsrates eine variable Vergütung, die sich an dem durchschnittlichen Ergebnis je Aktie (Earnings per Share / EPS) der Gesellschaft der letzten drei Geschäftsjahre bemisst, die der Hauptversammlung vorausgehen, in der die Entlastung des Aufsichtsrates für das letzte dieser drei Jahre beschlossen wird.
Detaillierte Informationen zur Vergütung von Vorstand, Aufsichtsrat und Führungskräften unterhalb des Vorstands sind im Vergütungsbericht des Konzerngeschäftsberichts 2017 veröffentlicht.