Für uns ist es selbstverständlich, in allen Ländern, in denen wir tätig sind, die jeweiligen Gesetze und Bestimmungen als rechtliche Grundlage unserer Geschäftstätigkeit zu respektieren und zu beachten. Hinzu kommen Empfehlungen und Standards nationaler und internationaler Organisationen. Wir befürworten die Forderungen dieser Konventionen und Empfehlungen und erwarten von unseren Mitarbeitern, Lieferanten und Geschäftspartnern weltweit, dass sie diese bei ihrem Handeln beachten.
In Bezug auf die Ausgestaltung der Arbeitnehmerrechte sind für uns die jeweils in den verschiedenen Ländern geltenden Gesetze maßgeblich. Neben diesen nationalen gesetzlichen Regelungen orientieren wir uns an den Normen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO), vor allem bezüglich der Beseitigung von Kinder- und Zwangsarbeit. Weitere Menschenrechtsthemen wie Gleichbehandlung und Diskriminierung oder das Recht auf den Schutz personenbezogener Daten werden durch die für alle Mitarbeiter unseres Unternehmens geltenden Geschäftsgrundsätze sowie unsere Informationssicherheits- und Datenschutzrichtlinien geregelt. Grundsätzlich ist die Gefahr von Menschenrechtsverletzungen im Rahmen unserer Geschäftstätigkeit äußerst gering.
Die Teilhabe unserer Mitarbeiter an Entscheidungsprozessen im Unternehmen ist durch ihr Mitspracherecht über die SE-Betriebsräte, den gemeinsamen deutschen Betriebsrat der Hannover Rück SE, E+S Rückversicherung AG und International Insurance Company of Hannover SE sowie über die drei von diesem gemeinsamen Betriebsrat gewählten Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat sichergestellt. Das Arbeitnehmer-Arbeitgeber-Verhältnis ist im Gesetz über die Beteiligung der Arbeitnehmer in einer Europäischen Gesellschaft, in unserer Satzung und in den Vereinbarungen mit dem Betriebsrat geregelt.
Über wesentliche betriebliche Veränderungen werden unsere Mitarbeiter konzernweit umgehend und entsprechend gesetzlicher Vorgaben in Kenntnis gesetzt. Der Aufsichtsrat muss von Vorgängen, die für die Lage unseres Unternehmens von erheblichem Einfluss sein können, unverzüglich unterrichtet werden. Eine genaue zeitliche Frist ist hierfür nicht festgelegt. Auch der Betriebsrat für den Standort Hannover und der SE-Betriebsrat der Hannover Rück SE sowie der SE-Betriebsrat der Inter Hannover SE erhalten im Rahmen ihres Rechts auf Unterrichtung ordnungsgemäß alle relevanten Informationen, um so auf die betrieblichen Änderungen Einfluss nehmen zu können.
Es sind im Jahr 2017 keine Vorfälle von Geschäftstätigkeiten bekannt, die die Rechte auf Vereinigungsfreiheit oder Kollektivverhandlungen in unserem Unternehmen einschränken.