Aufgrund unserer internationalen Ausrichtung spielt die Einhaltung der geltenden Sanktionsbestimmungen für uns eine zentrale Rolle. In unseren Geschäftsgrundsätzen und Underwriting Guidelines haben wir die Einhaltung der auf uns anwendbaren Sanktionsbestimmungen festgeschrieben. Weiterhin existiert eine Sanctions-Screening-Guideline, die festlegt, wann unsere Mitarbeiter bei Vertragsanbahnungen und / oder Schadenzahlungen eine Sanktionsprüfung durchzuführen haben. In einer softwaregestützten Prüfung wird laufend ermittelt, ob sich in unseren Datenbeständen Namen von Personen befinden, gegen die Sanktionen verhängt sind und mit denen wir somit keine Geschäfte tätigen dürfen. Die Rechtsabteilung prüft dazu arbeitstäglich das Amtsblatt der EU auf Änderungen in der Sanktionsgesetzgebung der EU und teilt relevante Änderungen unverzüglich konzernweit mit.
Im Berichtsjahr wurde eine neue, umfassend überarbeitete Sanktionsrichtlinie in Kraft gesetzt. Über 500 Mitarbeiter aus dem Underwriting bzw. dem Technischen Rechnungswesen zu den neuen Prüfregeln geschult. Erstmals wird neben dem Thema Finanzsanktionen mit der hier erfolgenden Prüfung von Kundennamen gegen Listen mit Personen, die einer Vermögenssperre unterliegen, auch die stattfindende Güter- und Dienstleistungsprüfung systematisch in einer Richtlinie geregelt.
Die Schulung für neue Mitarbeiter enthält auch einen Abschnitt zu Sanktionen, sodass alle neuen Mitarbeiter eine Grundschulung im Sanktionsrecht erhalten. Neue Underwriter und Schadensachbearbeiter erhalten eine zusätzliche Schulung zum Einsatz der Prüfsoftware und zu den Sachverhalten, in deren Kontext eine Sanktionsprüfung vorzunehmen ist. Weitere Schulungen erfolgen nach Bedarf und individuell für betroffene Abteilungen.