Als europäische Aktiengesellschaft (Societas Europaea – SE) mit Sitz in Hannover ist das nationale Recht kennzeichnend für den formalen Gestaltungsrahmen unserer Corporate Governance. Grundlegende Merkmale sind das duale Leitungssystem mit seiner transparenten und effektiven Aufteilung von Unternehmensleitung (Vorstand) und deren Überwachung (Aufsichtsrat). Die Gesamtverantwortung für die Unternehmensführung und das konzernweite Risikomanagement sowie für die Festlegung der Risikostrategie liegt beim Vorstand unseres Unternehmens. Der Aufsichtsrat übernimmt die Beratung, insbesondere aber die Überwachung und Kontrolle des Vorstands bei der Leitung des Unternehmens und auch im Hinblick auf das Risikomanagement. Durch die gesetzmäßigen und in der Satzung festgelegten Kontrollmechanismen zwischen den drei Leitungsorganen ist bereits der Vermeidung von Interessenkonflikten weitgehend Rechnung getragen. Zur Sicherung einer unabhängigen Beratung und Überwachung des Vorstands durch den Aufsichtsrat sollen dem Aufsichtsrat nicht mehr als zwei ehemalige Mitglieder des Vorstands angehören. Mitglieder des Aufsichtsrats dürfen keine Organfunktion oder Beratungsaufgaben bei wesentlichen Wettbewerbern des Unternehmens wahrnehmen.
Unsere Anspruchsgruppen haben die Möglichkeit, kritische Themen an das höchste Kontrollorgan des Unternehmens zu melden. Im Rahmen unserer etablierten Governance-Strukturen werden kritische Anliegen auch zu Nachhaltigkeitsthemen sowohl dem Vorstand als auch dem Aufsichtsrat fortlaufend kommuniziert. Es entspricht der Praxis zwischen Aufsichtsrat und Vorstand, dass kritische Anliegen unmittelbar in den Aufsichtsrats- und Ausschusssitzungen angesprochen und behandelt werden.
Unsere Anteilseigner üben ihr Mitbestimmungsrecht auf unserer jährlichen Hauptversammlung aus, insbesondere durch die Bestimmung der Mitglieder des Aufsichtsrats, die Entlastung des Vorstands und des Aufsichtsrats, durch den Beschluss über die Gewinnverwendung sowie durch ihr Frage- und Auskunftsrecht.
Die Teilhabe unserer Mitarbeiter an Entscheidungsprozessen im Unternehmen ist durch ihr Mitspracherecht über die SE-Betriebsräte, den gemeinsamen deutschen Betriebsrat der Hannover Rück SE, E+S Rückversicherung AG und International Insurance Company of Hannover SE sowie über die drei von diesem gemeinsamen Betriebsrat gewählten Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat sichergestellt. Das Arbeitnehmer-Arbeitgeber-Verhältnis ist im Gesetz über die Beteiligung der Arbeitnehmer in einer Europäischen Gesellschaft, in unserer Satzung und in den Vereinbarungen mit dem Betriebsrat geregelt.
Über wesentliche betriebliche Veränderungen werden unsere Mitarbeiter konzernweit umgehend und entsprechend gesetzlicher Vorgaben in Kenntnis gesetzt. Der Aufsichtsrat muss von Vorgängen, die für die Lage unseres Unternehmens von erheblichem Einfluss sein können, unverzüglich unterrichtet werden. Auch der Betriebsrat für den Standort Hannover und der SE-Betriebsrat der Hannover Rück SE sowie der SE-Betriebsrat der Inter Hannover SE erhalten im Rahmen ihres Rechts auf Unterrichtung ordnungsgemäß alle relevanten Informationen, um so auf die betrieblichen Änderungen Einfluss nehmen zu können.