Die Vergütung in unserem Unternehmen erfolgt nach klaren und transparenten Regeln. Unsere Mitarbeiter werden ausschließlich entsprechend ihrer spezifischen Aufgaben, ihrer Qualifikation sowie der von ihnen erbrachten Leistung anhand einer weltweit gültigen Vergütungsrichtlinie vergütet.
In Deutschland profitieren die Mitarbeiter von der Sicherheit und den Vorteilen des Tarifvertrages für die private Versicherungswirtschaft. 93 % unserer Mitarbeiter am Standort Hannover fallen unter die Kollektivvereinbarung. Die restlichen 7 % ergeben sich aus den teilweise außertariflich gestalteten Vereinbarungen mit Führungskräften, deren Gehälter sich aus festen, leistungs- und verantwortungsbezogenen Komponenten zusammensetzen. Je nach individuellen Zielvereinbarungen erhalten unsere leitenden Mitarbeiter darüber hinaus erfolgsabhängige Zahlungen und langfristige Anreize. Konzernweit fallen 100 % der Mitarbeiter in Frankreich, Indien und Schweden unter Kollektivvereinbarungen. Aufgrund unserer hohen Spezialisierung setzen wir weltweit hochqualifiziertes Personal ein. Die Höhe der Gehälter entspricht dieser hohen Qualifizierung. Gehaltserhöhungen und Beförderungen folgen einem klar definierten Prozess. Ein Risiko der Unterschreitung eines lokalen Mindestlohns besteht deshalb nicht.
Für die in Deutschland beschäftigten Mitarbeiter bestehen für die einzelnen Beförderungsstufen transparente, im Intranet veröffentlichte Beförderungskriterien, die ebenfalls rein aufgaben- und qualifikationsbezogen sind. Im Rahmen der jährlichen Gehalts- und Beförderungsrunde werten wir explizit aus, wie viele Frauen und Männer eine Gehaltserhöhung erhalten, ob sich diese in der durchschnittlichen Höhe unterscheidet und ob sich ein Trend zur Bevorzugung und Benachteiligung eines Geschlechts abzeichnet. Wie in den Jahren zuvor, gab es hier keine geschlechtsspezifische Bevorzugung oder Benachteiligung - weder in der Anzahl noch in der durchschnittlichen Höhe. Zudem überprüfen wir, wie viele Frauen und Männer pro Hierarchieebene befördert werden. Auch hier erfolgt eine Gleichbehandlung.
Ergänzend zur privaten und gesetzlichen Altersvorsorge haben unsere längerfristig beschäftigten Mitarbeiter in Deutschland Anspruch auf die Aufnahme in die arbeitgeberfinanzierten Versorgungsmodelle zur Altersversorgung. Die Höhe der Finanzierungsbeiträge richtet sich nach den individuellen Gehaltsstufen und wird den Tarifgruppen entsprechend berechnet. Durch Entgeltumwandlung können die Mitarbeiter weitere arbeitnehmerfinanzierte betriebliche Altersversorgungen aufbauen. Insgesamt beliefen sich die sozialen Abgaben und die Aufwendungen für Unterstützung durch unser Unternehmen im Berichtsjahr auf 57,1 Mio. EUR.
Soziale Abgaben und Aufwendungen für Unterstützung | ||||||
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In TEUR | 2018 | 2017 | 2016 | 2015 | 2014 | |
Soziale Abgaben und Aufwendungen für Unterstützung | 57.112 | 56.753 | 59.700 | 53.300 | n.a. | |
Soziale Abgaben | 26.928 | 25.486 | n.a. | n.a. | n.a. | |
Aufwendungen für Altersvorsorge | 26.117 | 26.551 | n.a. | n.a. | n.a. | |
Aufwendungen für Unterstützung | 4.067 | 4.716 | n.a. | n.a. | n.a. |
Darüber hinaus bieten wir unseren Mitarbeitern weitere freiwillige Leistungen an. Dazu gehören unter anderem Lebens- sowie Kranken- und Invaliditätsversicherungen. Diese hängen vom jeweiligen Standort und den gesetzlichen Vorgaben ab. Allen Mitarbeitern unseres Unternehmens werden dabei prozentual auf ihre Arbeitszeit dieselben Leistungen gewährt.
Auch im Bereich der Personalgewinnung sind uns klare und transparente Regelungen wichtig. Seit mehreren Jahren beteiligen wir uns an der Initiative Fair Company, einer Kampagne von Handelsblatt und Wirtschaftswoche zur fairen Beschäftigung von Praktikanten. Als Fair Company verpflichten wir uns zur Einhaltung verschiedener Grundsätze, beispielsweise keine Vollzeitstellen durch Praktikanten, Volontäre, Hospitanten oder Dauer-Aushilfen zu ersetzen.