Neben unseren direkten Auswirkungen auf die Umwelt und die Gesellschaft können wir durch unsere Kapitalanlagen einen positiven Beitrag zu einer nachhaltigen Entwicklung leisten, indem wir in unserer Anlagepolitik Unternehmen meiden, die gegen unsere ethischen Erwartungen und ökologischen und sozialen Maßstäbe verstoßen. Auch Investoren, Analysten und Kunden interessieren sich zunehmend dafür, wie wir Nachhaltigkeits-Aspekte bei der Verwaltung unserer Kapitalanlagen berücksichtigen.
Im Rahmen unseres Wesentlichkeitsprozesses haben wir das Thema Nachhaltigkeit im Asset Management als wesentlich identifiziert.
Im Rahmen unserer Kapitalanlagepolitik streben wir stabile und marktgerechte Renditen an, um unter Wahrung eines ausgewogenen Risiko-/ Ertragsverhältnisses und einer breiten Diversifikation jederzeit unseren versicherungstechnischen Verpflichtungen und Liquiditätserfordernissen nachkommen zu können. Einen hohen Stellenwert messen wir darüber hinaus unserem Nachhaltigkeitsansatz bei, indem wir Umwelt-, Sozial- und Governance-Aspekte (ESG-Kriterien) berücksichtigen. Bereits seit 2011 wenden wir im Bereich der Kapitalanlagen Nachhaltigkeitskriterien an, die wir kontinuierlich weiterentwickeln und in unserer „Responsible Investment Policy“ schriftlich fixieren. Wir orientieren uns an den zehn Prinzipien des Global Compact der Vereinten Nationen und berücksichtigen somit Aspekte aus den Bereichen Menschenrechte, Arbeitsbedingungen, Umwelt und Antikorruption. Außerdem vermeiden wir Engagements bei Emittenten, die an der Entwicklung und Verbreitung kontroverser Waffen beteiligt sind. Auch im Bereich fossiler Energieträger wenden wir gezielt Ausschlusskriterien an. Ergänzt werden diese Instrumente durch aktive Engagements in nachhaltige Kapitalanlagen, wie beispielsweise Impact Investments und erneuerbare Energien. Ein Best-in-class-Ansatz bildet schließlich die Grundlage dafür, dass die Nachhaltigkeitsqualität des Kapitalanlagen-Portfolios kontinuierlich erhöht werden kann.
Unsere festverzinslichen Wertpapiere (Staats- und halbstaatliche Anleihen, Unternehmensanleihen und besicherte Anleihen) sowie börsennotierten Aktien sind seit 2012 Gegenstand halbjährlicher Negativ-Screening. Die qualitative Bewertung unserer Kapitalanlagen erfolgt dabei anhand individueller ESG-Kriterien, die wir in Zusammenarbeit mit einem auf nachhaltige Investments spezialisierten externen Dienstleister entwickelt haben und kontinuierlich überprüfen. Wertpapiere von als „nicht adäquat“ identifizierten Emittenten werden aktiv abgebaut. Darüber hinaus wird im Vorfeld möglicher Neuinvestitionen geprüft, ob die Emittenten gegen die definierten ESG-Kriterien verstoßen. Sollte dies der Fall sein, vermeiden wir ein Engagement.
Wesentliches Kriterium für die Überprüfung bilden die zehn Prinzipien des UN Global Compact. Unternehmen, die Menschenrechte missachten oder sich an Menschenrechtsverletzungen mitschuldig machen, verstoßen gegen elementare Prinzipien der Vereinten Nationen. Wertpapiere dieser Unternehmen sind für unsere Investitionen ebenso ausgeschlossen wie Emittenten, die grundlegende Arbeitsnormen und Umweltschutzaspekte missachten. Schließlich werden Engagements auch bei Unternehmen ausgeschlossen, die durch den Einsatz von Zwangs-/Kinderarbeit, Diskriminierung oder Korruption aufgefallen sind. Im Mittelpunkt der Prüfung staatlicher Emittenten steht die Frage, ob ihnen aktuell Sanktionen seitens der Vereinten Nationen oder der Europäischen Union auferlegt sind.
Beim Kriterium „kontroverse Waffen“ werden Emittenten ausgeschlossen, die sich an der Entwicklung und Verbreitung besonders grausamer Waffen beteiligen. Im Bereich fossiler Energieträger bezieht sich das Ausschlusskriterium auf Emittenten, die mindestens 25 % ihrer Umsätze aus der Kohleförderung, Kohleenergieerzeugung oder Ölsandgewinnung erzielen.
Nur rund 10 Prozent unseres gesamten Anlageportfolios lassen sich anhand der vorgenannten Methodik und Kriterien nicht klassifizieren. Hierzu gehören insbesondere Anlagen in Immobilien oder auch Private Equity, die sich aufgrund ihres Charakters oder ihrer Struktur kaum verlässlich nach den zugrunde gelegten ESG-Kriterien bewerten lassen. Teilweise zahlen jedoch auch diese Assets auf eine nachhaltige Entwicklung ein; z. B. bei Immobilien, die über entsprechende Zertifizierungen verfügen, nachhaltigen Produkten aus dem Bereich Infrastruktur oder bei Impact Investments.
Die Implementierung unseres Best-in-Class-Investmentansatzes haben wir inzwischen abgeschlossen. Mit der regelmäßigen Messung der Nachhaltigkeitsqualität des Bestandsportfolios wird es uns künftig möglich sein, das Portfolio, mit Fokus auf Unternehmensanleihen, auch über dieses Instrument nochmals nachhaltiger zu gestalten.
Schließlich ergänzen wir die vorgenannten Maßnahmen im Bestandsportfolio mehr und mehr um aktive Engagements in nachhaltige Kapitalanlagen. So wurde zwischenzeitlich ein neues Budget zur Investition in Impact Investment Fonds ins Leben gerufen. Explizites Ziel ist es hier, über eine möglichst breite Abdeckung der Sustainable Development Goals („SDG“s) der Vereinten Nationen spürbare Verbesserungen, unter anderem in den Bereichen Ernährung, Bildung, Gesundheit, Armutsbekämpfung, Klimawandel etc. zu erreichen. Darüber hinaus investieren wir im Bereich Infrastruktur in erneuerbare Energien sowie in nachhaltige Wald- und Agrarfonds.
Die Entwicklung und Anwendung der ESG-Kriterien und die Umsetzung der Richtlinie stellt ein ESG-Beauftragter im Investment-Team sicher. Wesentliche Ergebnisse des Screening-Prozesses mit entsprechenden Investitionsentscheidungen werden durch das Investment-Team direkt an den Chief Financial Officer berichtet sowie im Investment Komitee diskutiert und verabschiedet. Dem Investment-Komitee gehören zwei Vorstandsmitglieder an.
Mittels Ausführung unseres Stimmrechts können wir Einfluss auf die Geschäftsausübung von börsennotierten Aktiengesellschaften nehmen. Da der Anteil börsennotierter Aktien in unserem Anlageportefeuille jedoch unter 1 % der gesamten Kapitalanlagen beträgt, ist der Effekt eines Engagements in diesem Bereich im Verhältnis zu unserem gesamten Anlageuniversum sehr begrenzt. Aus diesem Grund haben wir bislang keine Abstimmungsrichtlinien zu ökologischen und sozialen Fragen im Rahmen der nachhaltigen Ausrichtung unserer Kapitalanlagen verabschiedet. Sollte sich der Portefeuilleanteil börsennotierter Aktien dauerhaft signifikant erhöhen, wird das Thema „active ownership“ einer erneuten Überprüfung bzw. Entscheidung zugeführt.