Aufgrund unserer internationalen Ausrichtung und unserer weltweiten Tätigkeit spielt die Einhaltung der geltenden Sanktionsbestimmungen für uns eine zentrale Rolle. In unseren Geschäftsgrundsätzen und Underwriting Guidelines wird die Pflicht zur Einhaltung der auf uns anwendbaren Sanktionsbestimmungen hervorgehoben. Weiterhin existiert eine Sanctions-Screening-Guideline, in der festgelegt wird, wann unsere Mitarbeiter bei Vertragsanbahnungen und/oder Schadenzahlungen eine Sanktionsprüfung durchzuführen haben. Mithilfe einer softwaregestützten Prüfung wird laufend ermittelt, ob sich in unseren Datenbeständen Namen von natürlichen und juristischen Personen befinden, gegen die Sanktionen verhängt sind und mit denen wir somit keine Geschäfte tätigen dürfen. Die Rechtsabteilung prüft darüber hinaus arbeitstäglich das Amtsblatt der EU auf Änderungen in der Sanktionsgesetzgebung der EU und teilt den betroffenen Abteilungen relevante Änderungen unverzüglich mit.
Im Berichtsjahr wurde das Roll-Out der neuen Sanktionsrichtlinie weiter betrieben. Weitere Branches und Tochtergesellschaften aus Irland, Schweden, Bahrain, Frankreich, Kolumbien und Malaysia wurden an das neue System nach Schulung sämtlicher Mitarbeiter in den Accounting und Underwriting-Abteilungen angeschlossen.
Die Compliance-Schulung für neue Mitarbeiter umfasst u. a. eine Grundschulung im Sanktionsrecht. Neue Underwriter und Schadensachbearbeiter erhalten darüber hinaus eine zusätzliche Schulung zum Einsatz der Prüfsoftware und zu den Sachverhalten, in deren Kontext eine Sanktionsprüfung vorzunehmen ist. Weitere Schulungen erfolgen nach Bedarf und individuell für betroffene Abteilungen.