Der Deutsche Corporate Governance-Kodex (DCGK) formuliert in der für das Berichtsjahr 2018 geltenden Fassung vom 7. Februar 2017 als Instrument der Selbstregulierung der Wirtschaft neben gesetzlichen Vorschriften verschiedene Empfehlungen und Anregungen zur guten Unternehmensführung. Diese setzen sich zum Ziel, das Vertrauen unterschiedlicher Anspruchsgruppen in die Leitung und Überwachung deutscher Unternehmen zu erhalten und zu fördern. Wenngleich dem Kodex keine verbindliche Rechtsnatur zukommt, so verpflichten sich die Adressaten gemäß § 161 Aktiengesetz (AktG), jährlich zu erklären, ob den Empfehlungen des DCGK in der Unternehmenswirklichkeit entsprochen wird. Falls Empfehlungen nicht umgesetzt werden, ist dies im Rahmen der Entsprechenserklärung zu begründen und zu veröffentlichen.
Seit 2003 geben wir jährlich eine Entsprechenserklärung zum DCGK in der jeweils aktuellen Fassung ab, die auf unserer Internetseite veröffentlicht sowie im Konzern-Geschäftsbericht nachzulesen ist. Zudem werden unsere Corporate Governance-Grundsätze regelmäßig überarbeitet und entsprechen jeweils den Empfehlungen des DCGK in seiner gültigen Fassung. Die für das Berichtsjahr 2018 geltenden Corporate Governance-Grundsätze der Hannover Rück SE haben Vorstand und Aufsichtsrat am 7. November 2017 beschlossen.
Ungeachtet unserer positiven Haltung gegenüber dem Kodex haben wir im Berichtsjahr einzelnen Empfehlungen nicht entsprochen. Eine gut begründete Abweichung von den Kodexempfehlungen kann gerade im Interesse einer guten Unternehmensführung liegen (vgl. Präambel zum DCGK). In diesem Sinne tragen wir unternehmens- und branchenspezifischen Besonderheiten Rechnung und passen unsere Corporate Governance unserer Gesellschaft an.
Außerdem beschäftigen wir uns bereits eingehend mit der anstehenden umfassenden Reform des DCGK, derzeit im Regierungsentwurf vorliegend, und deren zeitnaher Umsetzung nach in Kraft treten.