Als europäische Aktiengesellschaft (SE) mit Sitz in Deutschland ist das nationale Recht kennzeichnend für den formalen Gestaltungsrahmen unserer Corporate Governance. Grundlegende Merkmale sind das duale Leitungssystem mit seiner transparenten und effektiven Aufteilung von Unternehmensleitung (Vorstand) und deren Überwachung (Aufsichtsrat), die Besetzung des Aufsichtsrates mit Vertretern der Aktionäre und der Arbeitnehmer sowie die Mitverwaltungs- und Kontrollrechte der Aktionäre in der Hauptversammlung. Das Zusammenwirken dieser Organe ist im deutschen Aktienrecht sowie in der Satzung der Gesellschaft geregelt. Darüber hinaus bilden unsere Unternehmensstrategie, die Corporate Governance-Grundsätze sowie unsere Geschäftsgrundsätze die Basis für unsere Unternehmensführung.
Die Gesamtverantwortung für die Unternehmensführung und das konzernweite Risikomanagement sowie für die Festlegung der Risikostrategie liegt beim Vorstand unseres Unternehmens. Der Aufsichtsrat übernimmt die Beratung, insbesondere aber die Überwachung und Kontrolle des Vorstandes bei der Leitung des Unternehmens und im Hinblick auf das Risikomanagement. Durch die gesetzmäßigen und in der Satzung festgelegten Kontrollmechanismen zwischen Vorstand, Aufsichtsrat und Hauptversammlung ist der Vermeidung von Interessenkonflikten Rechnung getragen. Zur Sicherung einer unabhängigen Beratung und Überwachung des Vorstandes durch den Aufsichtsrat sollen dem Aufsichtsrat nicht mehr als zwei ehemalige Mitglieder des Vorstandes angehören. Mitglieder des Aufsichtsrates dürfen keine Organfunktion oder Beratungsaufgaben bei wesentlichen Wettbewerbern des Unternehmens wahrnehmen.
Unsere Anspruchsgruppen haben die Möglichkeit, kritische Themen an das höchste Kontrollorgan des Unternehmens zu melden. So können sich alle Anspruchsgruppen, insbesondere Aktionäre, an den Aufsichtsrat wenden und ihre Einwände platzieren. Ihr Stimmrecht üben unsere Anteilseigner auf unserer jährlichen ordentlichen Hauptversammlung aus, insbesondere durch die Bestimmung der Mitglieder des Aufsichtsrates, die Entlastung des Vorstandes und des Aufsichtsrates, durch den Beschluss über die Gewinnverwendung sowie durch ihr Frage- und Auskunftsrecht. Auch in diesem Zusammenhang besteht für jeden Aktionär die Möglichkeit, Fragen oder Anmerkungen direkt zu platzieren. Im Rahmen unserer etablierten Governance-Strukturen werden kritische Anliegen - auch zu Nachhaltigkeitsthemen - sowohl dem Vorstand als auch dem Aufsichtsrat fortlaufend kommuniziert. Es entspricht der Praxis zwischen Aufsichtsrat und Vorstand, dass kritische Anliegen unmittelbar in den Aufsichtsrats- und Ausschusssitzungen angesprochen und behandelt werden.
Die Hannover Rück SE orientiert sich bei der Besetzung des Vorstandes und des Aufsichtsrates auch am Grundsatz der Vielfalt (Diversität). Breit gefächerte Qualifikationen, Kenntnisse und einschlägige Erfahrungen der Mitglieder von Vorstand und Aufsichtsrat ermöglichen eine differenzierte Einschätzung der geschäftlichen Chancen und Risiken im Geschäftsbetrieb sowie ein darauf basierendes ausgewogenes und professionelles Handeln und Entscheiden. Bei der Bestellung von Mitgliedern des Vorstandes und des Aufsichtsrates wird der Aspekt der Diversität angemessen beachtet. Dieser umfasst neben der fachlichen und persönlichen Qualifikation (Kompetenz) insbesondere Alter, Geschlecht sowie Bildung und beruflichen Werdegang. Um eine kontinuierliche Umsetzung zu gewährleisten erfolgt im Rahmen jeder Neubestellung eines Vorstandes oder Aufsichtsratsmitgliedes eine Abwägung, ob die geplante Besetzung auch der Umsetzung des Diversitätskonzeptes dient. Über das Diversitätskonzept berichten wir ausführlich im Rahmen unseres Konzern-Geschäftsberichtes 2018.