Höhe und Struktur der Vergütung des Vorstandes orientieren sich an der Größe und Tätigkeit des Unternehmens, seiner wirtschaftlichen und finanziellen Lage, dem Erfolg und seinen Zukunftsaussichten sowie der Üblichkeit der Vergütung unter Berücksichtigung des Vergleichsumfelds (horizontal) und der Vergütungsstruktur, die ansonsten in der Gesellschaft gilt (vertikal). Die Vergütung richtet sich darüber hinaus nach den Aufgaben des jeweiligen Vorstandsmitglieds, seinen persönlichen Leistungen und der Leistung des Gesamtvorstandes.
Der Zusammenhang zwischen der Leistung unseres Unternehmens und der Vergütung unseres Vorstandes ist durch ein Vergütungssystem mit zwei Komponenten gesichert: Festgehalt/Sachbezüge und eine variable Vergütung. Die Bemessungsgrundlagen der variablen Vergütung erstrecken sich über mehrere Jahre, sodass dadurch eine nachhaltige Unternehmensentwicklung gefördert wird.
Die erfolgs- und leistungsbezogene Vergütung (variable Vergütung) hängt hierbei einerseits von der Erreichung individueller Zielvorgaben ab. Andererseits werden Vorgaben berücksichtigt, die sich auf Unternehmens-Erfolgskennzahlen beziehen (bspw. Eigenkapitalrendite). Die Zielvorgaben variieren je nach Funktion des betreffenden Vorstandsmitgliedes. Ökologische und soziale Ziele sind derzeit nicht in den Leistungskriterien der Vergütungspolitik berücksichtigt.
Die vergütungsrelevanten Inhalte für den Vorstand bereitet der Ausschuss für Vorstandsangelegenheiten des Aufsichtsrates zur Beratung und Beschlussfassung im Plenum vor. Das System zur Vergütung der Vorstandsmitglieder wurde auf der Hauptversammlung 2012 vorgestellt und zur Abstimmung gestellt. Somit war es den Aktionären möglich, in diesem Rahmen ihre Meinung bezüglich des Vergütungssystemes zu äußern. Der Antrag über die Billigung des Systemes zur Vergütung der Vorstandsmitglieder wurde angenommen. Nicht nur bei der Erarbeitung des Systemes zur Vergütung der Vorstandsmitglieder ziehen wir einen externen, unabhängigen Berater hinzu. Auch beim jährlichen horizontalen Vergleich, der u. a. auf der Basis typischer oder mittlerer Werte von vergleichbaren Unternehmen Vergleichszahlen abbildet, nehmen wir externe, unabhängige Beratung in Anspruch.
Entsprechend Ziffer 5.6 DCGK evaluieren wir in regelmäßigen Abständen die Effizienz des Aufsichtsrates, um die Aufsichtsratstätigkeit auf mögliche Verbesserungsoptionen hin zu untersuchen. Im Rahmen einer Selbsteinschätzung bewertet jedes Aufsichtsratsmitglied die Qualität der derzeitigen Aufsichtsratstätigkeit in anonymisierter Form und gibt Anregungen für zukünftige Optimierungen.
Die Vergütung des Aufsichtsrates wird von der Hauptversammlung der Hannover Rück SE festgelegt und ist in § 14 unserer Satzung in der Fassung vom 30. Mai 2016 geregelt, die wir auf unserer Internetseite öffentlich einsehbar zur Verfügung stellen.
Das Vergütungssystem im Führungskreis unterhalb des Vorstandes (Management-Ebenen 2 und 3) und für die dem Führungskreis grundsätzlich angehörenden inländischen Schlüsselfunktionsträger besteht neben dem Jahresfestgehalt aus einer variablen Vergütung. Diese setzt sich aus einer kurzfristigen variablen Vergütung, der jährlichen Bartantieme, und einer langfristigen aktienbasierten Vergütung, dem sogenannten Share-Award-Programm, zusammen. Diese variable Vergütung findet seit dem 1. Januar 2012 für alle Konzernführungskräfte (d. h. Managing Director, Director und General Manager) weltweit einheitlich Anwendung. Bei der Neuausrichtung des Vergütungssystems der Führungskräfte wurde das Share-Award-Programm des Vorstandes bewusst auf die Management-Ebenen 2 und 3 ausgedehnt.
Für Mitarbeiter der Ebenen Chief Manager, Senior Manager und Manager besteht durch den Group Performance Bonus (GPB) ebenfalls die Möglichkeit der Teilnahme an einem variablen Vergütungssystem. Der GPB ist ein an den Unternehmenserfolg gekoppeltes Vergütungsmodell, das wir im Jahr 2004 eingeführt haben. Dieses Instrument orientiert sich an der für das jeweilige Geschäftsjahr festgelegten Mindest-Eigenkapitalrendite von 750 Basispunkten über risikofreiem Zins und der tatsächlich erreichten Eigenkapitalrendite.
Detaillierte Informationen zur Vergütung von Vorstand, Aufsichtsrat und Führungskräften unterhalb des Vorstandes sind im Vergütungsbericht des Konzern-Geschäftsberichtes 2018 ab Seite 127 veröffentlicht.