Alle Risiken, die direkt mit dem Leben einer zu versichernden Person verbunden sind, werden als biometrische Risiken bezeichnet. Diese sind insbesondere die Fehlkalkulation der Sterblichkeit, der Lebenserwartung, der Invalidität und der Berufsunfähigkeit. Die biometrischen Risiken sind die für uns wesentlichen Risiken im Bereich der Personen-Rückversicherung. Unser Ziel ist es, biometrische Risiken auszubalancieren. Da wir auch Abschlusskosten unserer Zedenten vorfinanzieren, sind für uns zudem auch Forderungsausfall- und Stornorisiken wesentlich. Darüber hinaus sind wir Katastrophenrisiken ausgesetzt, insbesondere Katastrophen mit einer hohen Anzahl von Sterbefällen in unserem Versicherungsportefeuille.
Die Rückstellungen werden auf der Basis von abgesicherten biometrischen Rechnungsgrundlagen und unter Berücksichtigung der Meldungen unserer Zedenten festgelegt. Die verwendeten biometrischen Rechnungsgrundlagen sowie Stornoannahmen werden fortlaufend hinsichtlich ihrer Angemessenheit überprüft und wenn nötig angepasst. Dies erfolgt unter Verwendung unternehmenseigener Erfahrungsdaten sowie marktspezifischer Erkenntnisse. Unser aktuelles Risikoprofil der Personen-Rückversicherung wird von Sterblichkeits- und Langlebigkeitsrisiken dominiert. Dies liegt daran, dass wir in einem Teil unserer Verträge Todesfallleistungen und in einem anderen Teil Erlebensfallleistungen auszahlen. Das Volumen unserer Rentenportefeuilles ist weiter gewachsen und trägt zur Diversifikation innerhalb der Personen-Rückversicherung bei.
Diversifikation ist für uns ein zentrales Steuerungsinstrument: Wir streben eine möglichst hohe Risikostreuung über unterschiedliche Risikoklassen und unterschiedliche Regionen an. In der Preisfindung für Rückversicherungsverträge setzen wir Anreize, die Diversifikation weiter zu erhöhen.
Durch Qualitätssicherungsmaßnahmen gewährleisten wir, dass die von den Zedenten nach lokaler Rechnungslegung kalkulierten Rückstellungen allen Anforderungen hinsichtlich Berechnungsmethoden und Annahmen, z. B. durch die Verwendung von Sterbe- und Invaliditätstafeln sowie Annahmen zur Stornowahrscheinlichkeit, genügen. Neugeschäft zeichnen wir in sämtlichen Regionen nach den weltweit gültigen Zeichnungsrichtlinien, die detaillierte Regeln über Art, Qualität, Höhe und Herkunft der Risiken formulieren. Sie werden jährlich überarbeitet und vom Vorstand verabschiedet. Die Besonderheiten einzelner Märkte werden in speziellen Zeichnungsrichtlinien abgebildet. Indem wir die Einhaltung dieser Zeichnungsrichtlinien überwachen, reduzieren wir das Risiko der Zahlungsunfähigkeit oder der Verschlechterung der Bonität von Zedenten. Bei Neugeschäftsaktivitäten und bei der Übernahme internationaler Bestände werden regelmäßige Überprüfungen und ganzheitliche Betrachtungen z. B. von Stornorisiken vorgenommen. Durch die von den lokalen Aufsichtsbehörden geforderten versicherungsmathematischen Berichte und Dokumentationen erfolgt zusätzlich eine regelmäßige Überprüfung auf der Ebene der Tochtergesellschaften. Dank der Ausgestaltung unserer Rückversicherungsverträge ist das in der Lebenserstversicherung bedeutsame Zinsrisiko aufgrund gewährter Garantien für uns nur von geringer Bedeutung. Wir vertrauen auf die unternehmerischen Fähigkeiten unserer Underwriter und räumen ihnen höchstmögliche Kompetenzen ein. In unserer dezentralen Organisation steuern wir Risiken dort, wo sie entstehen, mit einem gruppenweit einheitlichen Ansatz, sodass wir eine Gesamtsicht auf die Risiken der Personen-Rückversicherung erhalten. Unsere globalen Zeichnungsrichtlinien bieten den Underwritern dafür einen geeigneten Rahmen.
In den vergangenen Jahren haben wir regelmäßig über die Ergebnisse unseres US-amerikanischen Mortalitätsgeschäftes berichtet, die unter den Erwartungen lagen. Dies hat sich auch im ersten Halbjahr 2017 fortgesetzt. Der Grund für diese Entwicklung ist die negative Ergebnisentwicklung eines großen Portefeuilles, das wir, wie seinerzeit berichtet, Anfang 2009 übernommen haben. Das übrige US-amerikanische Mortalitätsgeschäft verläuft demgegenüber sehr zufriedenstellend und zeichnet sich durch ein gutes Wachstum aus. Dies führt dazu, dass dieses Geschäft insgesamt, also einschließlich des negativ verlaufenden Portefeuilles, einen positiven Ertragswert aufweist. Daher sind die Annahmen bei Vertragsabschluss nach dem sogenannten „lock in“-Prinzip Grundlage der Reservierung, wie sie für die IFRS-Rechnungslegung anzuwenden ist.
Aufgrund des unbefriedigenden Verlaufs des genannten Portefeuilles haben wir Ende 2016 ein Projekt aufgesetzt, um zum einen die aktuariellen Annahmen vor dem Hintergrund der aufgetretenen Erfahrungen zu überprüfen und zum anderen Möglichkeiten zur Ergebnisverbesserung durch Maßnahmen des Bestandsmanagements zielgenau einsetzen zu können. Hier geht es vornehmlich um Ratenanpassungen entsprechend den vertraglichen Vereinbarungen sowie um weitere Maßnahmen. Abhängig von den Ergebnissen des Projektes könnte im Rahmen der jährlichen Überprüfung des Ertragswertes eine höhere Schadenerwartung im genannten Portefeuille angesetzt werden müssen. Gegenläufig könnten wir auch höhere Prämieneinnahmen durch die Maßnahmen des Bestandsmanagements erwarten. Wir gehen aufgrund der derzeit vorliegenden Erkenntnisse davon aus, dass unser US-amerikanisches Mortalitätsgeschäft einen positiven Ertragswert aufweist. Sollten weitere Informationen zu der Feststellung führen, dass dies nicht mehr der Fall ist, würde es zu einer einmaligen Belastung des IFRS-Ergebnisses kommen.
Die aus der Personen-Rückversicherung entspringenden Risiken sind im internen Kapitalmodell abgebildet.