Regulatorische Entwicklungen: Die Hannover Rück hat die Anforderungen aus der Reform des Versicherungsaufsichtsrechts gemäß Solvency II zu Kapitalanforderungen, Unternehmensführung und Berichterstattung implementiert. Aufgrund unseres internen Kapitalisierungsziels zu einem Sicherheits niveau von 99,97 %, das das Kapitalisierungsziel von Solvency II von 99,5 % deutlich übersteigt, stellen die Kapitalanforderungen von Solvency II für uns keine zusätzliche Hürde dar. Die Aufsichtsbehörden haben der Hannover Rück zum 1. Januar 2016 die Genehmigung erteilt, die Solvenzanforderungen anhand eines partiellen internen Kapital modells zu berechnen. Unser nächster Schritt ist ein vollständiges internes Kapitalmodell, das auch die operationellen Risiken einschließt.
Neben den regulatorischen Entwicklungen in Europa beobachten wir weltweite Anpassungen der Regulierung von (Rück-) Versicherungsunternehmen. Diverse lokale Aufsichtsbehörden folgen oft den Prinzipien von Solvency II bzw. den Vorgaben der International Association of Insurance Supervisors (IAIS).
Bezüglich des Austritts Großbritanniens aus der Europäischen Union erwarten wir für unsere Kundenbeziehungen keine schwerwiegenden Auswirkungen, zumal sich ein Trend der Sitzlandänderung von Zedenten in Richtung Kontinentaleuropa abzeichnet.
Die Entwicklung der Annäherung der Aufsichtsregime in USA und in der EU ist unklar und bleibt abzuwarten.
Kapitalmarktumfeld: Kapitalanlageseitig gehen wir von erhöhten Volatilitäten am gesamteuropäischen Aktien- und Kreditmarkt aus. Wir sind jedoch der Meinung, dass wir mit unserer eher defensiven Kapitalanlageausrichtung angemessen vorbereitet sind.