Wesentliche externe Einflussfaktoren auf das Risikomanagement

 
 
 
 

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Regulatorische Entwicklungen: Die Reform des Versicherungsaufsichtsrechts in Europa hat zum 1. Januar 2016 stattgefunden. Neben einer Neudefinition der Kapitalanforderungen stellt Solvency II zusätzliche Anforderungen an unternehmensinterne Managementsysteme und an von den Unternehmen gegenüber der Aufsicht und der Öffentlichkeit darzulegende Informationen. Die Hannover Rück hat die neuen Anforderungen implementiert. Aufgrund unseres internen Kapitalisierungsziels zu einem Sicherheitsniveau von 99,97 %, das das Kapitalisierungsziel von Solvency II von 99,5 % deutlich übersteigt, stellen die Kapitalanforderungen von Solvency II für uns keine zusätzliche Hürde dar. Die Schlüsselfunktionen von Solvency II – die Risikomanagementfunktion, die aktuarielle Funktion, die Compliance-Funktion und die Revisionsfunktion – wurden bei der Hannover Rück entlang bestehender Prozesse und Organisationsstrukturen eingeführt. Zusätzliche Mitarbeiter und Systeme mussten im Rahmen der Einführungsphase vor allem zur Erfüllung interner und externer Berichtsanforderungen eingestellt werden.

Neben den regulatorischen Entwicklungen in Europa beobachten wir weltweite Anpassungen der Regulierung von (Rück-) Versicherungsunternehmen. Diverse lokale Aufsichtsbehörden folgen oft den Prinzipien von Solvency II bzw. den Vorgaben der International Association of Insurance Supervisors (IAIS). Andererseits erhielten Versicherungsgesellschaften der Länder Schweiz, Australien, Bermuda, Brasilien, Kanada, Mexiko und USA einen Äquivalenzstatus ihrer Aufsichtsrechtsnormen gegenüber Solvency II für ihre Geschäftstätigkeiten in der EU. EU-Versicherungsunternehmen dürfen im Gegenzug die Regulatorik der aufgeführten Länder für ihr dortiges Geschäft nutzen, um Solvency II zu entsprechen.

Darüber hinaus sind in Zukunft zusätzliche Kapitalanforderungen für große, international agierende (Rück-) Versicherungsgruppen zu erwarten. Die Anforderungen werden vom IAIS und vom Financial Stability Board (FSB) entwickelt.

Im Falle eines Austrittes von Großbritannien aus der Europäischen Union ist zunächst von einer Übergangszeit auszugehen, in der Verträge zwischen britischen und EUUnternehmen unter gleichen Rechtsbedingungen fortgesetzt werden können. Aus diesem Grund erwarten wir unmittelbar für unsere Kundenbeziehungen keine Auswirkungen. Wie die Rolle Großbritanniens in der EU nach einer Übergangsperiode aussehen könnte, ist derzeit nicht abzuschätzen. Kapitalanlageseitig gehen wir von erhöhten Volatilitäten am gesamteuropäischen Aktien- und Kreditmarkt aus. Wir sind jedoch der Meinung, dass wir mit unserer eher defensiven Kapitalanlageausrichtung angemessen vorbereitet sind.

 

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