Regulatorische Entwicklungen: Solvency II ist eine Reform des Versicherungsaufsichtsrechts in Europa und die Umsetzung zum 1. Januar 2016 stellt die gesamte (Rück-)Versicherungsbranche vor enorme Herausforderungen. Neben einer Neudefinition der Kapitalanforderungen stellt Solvency II zusätzliche Anforderungen an unternehmensinterne Managementsysteme und an von den Unternehmen gegenüber der Aufsicht und der Öffentlichkeit darzulegende Informationen. Im Jahr 2014 wurden weitere konkretisierende Aspekte von Solvency II, unter anderem ein neuer Entwurf der delegierten Rechtsakte, definiert. Die Hannover Rück hat die neuen Anforderungen in den letzten Jahren sukzessive implementiert. Aufgrund unseres internen Kapitalisierungsziels zu einem Sicherheitsniveau von 99,97 %, das das Kapitalisierungsziel von Solvency II von 99,5 % deutlich übersteigt, werden die Kapitalanforderungen von Solvency II für uns keine zusätzliche Hürde darstellen. Die Schlüsselfunktionen von Solvency II – die Risikomanagementfunktion, die aktuarielle Funktion, die Compliance-Funktion und die Revisionsfunktion – wurden bei der Hannover Rück entlang bestehender Prozesse und Organisationsstrukturen eingeführt. Zusätzliche Mitarbeiter und Systeme mussten im Rahmen der Einführungsphase vor allem zur Erfüllung interner und externer Berichtsanforderungen eingestellt werden.
Neben den regulatorischen Entwicklungen in Europa beobachten wir weltweite Anpassungen der Regulierung von (Rück-) Versicherungsunternehmen. Diverse lokale Aufsichtsbehörden folgen oft den Prinzipien von Solvency II bzw. den Vorgaben der International Association of Insurance Supervisors (IAIS). Länder wie die Schweiz erreichten bereits Äquivalenzstatus.
Darüber hinaus sind in Zukunft zusätzliche Kapitalanforderungen für große, international agierende (Rück-)Versicherungsgruppen zu erwarten. Die Anforderungen werden vom IAIS und vom Financial Stability Board (FSB) entwickelt.
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