Das vorliegende Dokument ist eine Quartalsmitteilung gemäß § 51a der Börsenordnung für die Frankfurter Wertpapierbörse. Es wurde nach Grundsätzen der IFRS (International Financial Reporting Standards) erstellt, jedoch handelt es sich nicht um einen Zwischenbericht nach IAS 34 „Interim Financial Reporting“ oder einen Abschluss nach IAS 1 „Presentation of Financial Statements“. Vorjahreswerte wurden nach IAS 8 „Accounting Policies, Changes in Accounting Estimates and Errors“ angepasst.
Die angewandten Rechnungslegungsgrundsätze entsprechen grundsätzlich denen des Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2017. Im Geschäftsjahr 2018 erstmalig angewendete Standards oder geänderte Standards werden nachfolgend erläutert:
IFRS 15 „Revenue from Contracts with Customers“ regelt die Erfassung von Umsatzerlösen mit Kunden. Sowohl der Standard als auch die herausgegebene Klarstellung sind nicht auf Finanzinstrumente und andere vertragliche Rechte und Pflichten, die nach separaten Standards zu bilanzieren sind, sowie (Rück-)Versicherungsverträge im Anwendungsbereich von IFRS 4 „Insurance Contracts“, anzuwenden. Die Anwendung des Standards ist somit für den Hannover Rück-Konzern von untergeordneter Bedeutung.
Der Hannover Rück-Konzern erfüllt die notwendigen Voraussetzungen, die es bestimmten Versicherungsunternehmen ermöglichen, die verpflichtende Anwendung des IFRS 9 „Financial Instruments“ auf 2021 zu verschieben und nimmt diese Möglichkeit der Verschiebung in Anspruch.
Darüber hinaus wurde eine Reihe weiterer Standardänderungen und Interpretationen eingeführt, die keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss hatten:
Der Abschluss wurde mit Beschluss des Vorstandes am 5. November zur Veröffentlichung freigegeben.