Unser Glossar erläutert Fachbegriffe der Bereiche Finanz und Rückversicherung und soll Ihnen das Verständnis unserer Texte, Publikationen und Geschäftsberichte erleichtern. Wenn Sie Anmerkungen oder Anregungen haben, nutzen Sie unser Feedback-Formular!
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Abschlusskosten (auch: Erwerbskosten), aktivierte
Kosten eines Versicherungsunternehmens, die beim Abschluss oder der Verlängerung eines Versicherungsvertrags (z. B. Abschlussprovisionen, Kosten der Antrags- oder Risikoprüfung etc.) entstehen. Die Aktivierung führt zu einer Verteilung der Kosten über die Vertragslaufzeit.
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Aggregate-Excess-of-Loss-Vertrag
Der Rückversicherer wird tätig, wenn dem Zedenten Schäden in einer bestimmten Sparte über einen festgelegten Zeitraum – normalerweise zwölf Monate – über einen ausgewiesenen Betrag hinaus entstehen.
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Alternative Risikofinanzierung
Nutzung der Kapazität der Kapitalmärkte zur Abdeckung von Versicherungsrisiken, z. B. durch Verbriefung von Risiken aus Naturkatastrophen
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American Depositary Receipt (ADR)
von US-Banken ausgestellte handelbare Aktienzertifikate über dort hinterlegte ausländische Aktien. Anstelle der Aktien werden die ADRs gehandelt. In den USA hat die Hannover Rück den Handel durch ein ADR Level 1 Programm auf dem OTC („Over the Counter“) – Markt initiiert. Im Level 1 kann weder neues Kapital aufgenommen werden noch wird das ADR an einer USamerikanischen Börse notiert. Der wesentliche Vorteil eines Level 1 Programms gegenüber höhergradigen Programmen liegt in der fehlenden Verpflichtung zur Rechnungslegung und Berichterstattung nach US GAAP.
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Anschaffungskosten, fortgeführte
Kaufpreis eines Wirtschaftsgutes einschließlich aller Neben- und Bezugskosten; bei abnutzbaren Wirtschaftsgütern vermindert um planmäßige und/oder außerplanmäßige Abschreibungen