Brexit: Anlässlich der langsamen Verhandlungen im Jahr 2017 wird es immer wahrscheinlicher, dass eine vollständige Regelung der Rechtsverhältnisse zwischen der EU und Großbritannien bis zum Austrittstermin 30. März 2019 nicht erreicht wird. Daher muss die Hannover Rück-Gruppe sich auch auf einen „harten“ Brexit und entsprechende Arbeitsaufwände bzw. Kosten vorbereiten. Hierzu hat die Hannover Rück eine konzernweite Arbeitsgruppe für vorbereitende Maßnahmen aufgestellt. Wesentlich betroffen sind unsere Entitäten in Großbritannien. Die „Hannover Re Life UK Branch“ und die „Inter Hannover UK Branch“ zeichnen signifikante Prämienvolumina im Lebensrück- und Sachversicherungsbereich. Um nach einem harten Brexit die Geschäftstätigkeit weiter fortführen zu können, wird der Status einer lokal autorisierten Entität („Third Country Branch“) in Großbritannien angestrebt. Dies wäre nötig im Fall einer zukünftigen Nichtanerkennung der EU-Aufsicht bzw. der Solvency II-Regulatorik durch Großbritannien. Damit geht jedoch ein erhöhter regulatorischer Aufwand und Kapitalaufwand einher. Die „Argenta Holdings plc“ ist als eigenständige Tochtergesellschaft in Großbritannien und Lloyd‘s-Mitglied bereits autorisiert. Ferner ist das Geschäftsvolumen mit der EU mit einem Prämienanteil von weniger als 5 % gering. Vor diesem Hintergrund ist die Argenta nur marginal betroffen. Darüber hinaus zeichnen wir Geschäft in Großbritannien über Konzerngesellschaften in Hannover und Irland. Hier erwarten wir als Folge des Brexit keine signifikanten Änderungen.
Insgesamt sind nach unseren aktuellen Analysen die Auswirkungen aus dem Brexit auf die Hannover Rück-Gruppe beherrschbar.
US-Steuerreform: Die zum Ende des Jahres 2017 von der US-Regierung erlassenen Steuergesetzänderungen traten zum 1. Januar 2018 in Kraft. Diese sehen steuerliche Neuregelungen vor, die erhebliche finanzielle Auswirkungen auf die in den USA tätigen Tochtergesellschaften haben. Einerseits bewirkt die Reform eine Senkung der Unternehmenssteuer von 35 % auf 21 %. Andererseits enthält das Gesetzespaket die Einführung der sogenannten Base Erosion and Anti-Abuse Tax (BEAT). Dabei fließen in die steuerliche Bemessungsgrundlage auch Prämien für zedierte Versicherungsrisiken innerhalb des Konzernverbundes ein, die künftig mit 5 bis 12,5 % (über die nächsten neun Jahre ansteigend) besteuert werden. Um dieses erhöhte Steueraufkommen zu verhindern, wurden im 1. Halbjahr 2018 umfangreiche Umstrukturierungen innerhalb des Konzerns vorgenommen. Als Ergebnis dessen werden große Teile des US-Geschäftes nun nicht mehr zur Hannover Re Ireland sondern zur Hannover Life Re America Bermuda zediert.
Risiken aus der elektronischen Datenhaltung: In den vergangenen Jahren haben sich vermehrt Risiken mit Bezug auf elektronische Systeme und deren Daten materialisiert. Auch die Hannover Rück ist Angriffen auf ihre IT-Systeme ausgesetzt und hat dazu umfangreiche Schutzmaßnahmen ergriffen. Darüber hinaus bietet die Hannover Rück Rückversicherungsschutz für Risiken mit Bezug auf elektronische Systeme und deren Daten an. Die dynamische Entwicklung im Rahmen der Digitalisierung stellt eine besondere Herausforderung für die Bewertung dieser Risiken dar.
Naturkatastrophenrisiken und Klimawandel: Die überdurchschnittliche Anzahl von Naturkatastrophen des Jahres 2017 waren in den Modellannahmen der verwendeten Naturgefahrenmodelle, die für die Preisfindung und die Steuerung der Naturgefahrenrisiken verwendet werden, bestmöglich reflektiert. Es ist nicht auszuschließen, dass die erhöhte Sturmaktivität auf die fortschreitende Erderwärmung zurückzuführen ist. Die Hannover Rück beobachtet gemeinsam mit Partnern die Auswirkungen der Erderwärmung auf extreme Wetterereignisse sehr genau, um die gewonnenen Erkenntnisse in den Modellen berücksichtigen zu können.
US-amerikanisches Mortalitätsgeschäft: Aufgrund der Verschlechterung des Verlaufes insbesondere des großen Blocks von Geschäft, das die Hannover Rück Anfang des Jahres 2009 erworben hat, wurden durch ein speziell dafür aufgesetztes Projekt die Reserven nach IFRS und in der ökonomischen Bilanz nach Solvency II zum Jahresende 2017 neu bewertet. Dies hat zu einer erheblichen Erhöhung der Reserven (technical provisions) nach Solvency II geführt. Unter IFRS waren die Reserven nach dem sogenannten Lock-in-Prinzip unverändert zu bewerten, da der Portefeuillewert des US-amerikanischen Mortalitätsgeschäftes insgesamt positiv blieb. Die tatsächliche Sterblichkeitserfahrung im ersten HalbJahr 2018 zeigte sich besser als erwartet. Im Rahmen unseres Bestandsmanagements haben wir Ratenanpassungen für das fragliche Portefeuille eingeleitet. Sofern die betroffenen Zedenten von ihrem Rückzugsrecht Gebrauch machen, kann dies zu Belastungen des IFRS-Ergebnisses führen.
Kapitalmarktumfeld: Kapitalanlageseitig gehen wir von erhöhten Volatilitäten am globalen Aktien- und Kreditmarkt aus. Wir sind jedoch der Meinung, dass wir mit unserer eher defensiven Kapitalanlageausrichtung angemessen vorbereitet sind.