Unser Glossar erläutert Fachbegriffe der Bereiche Finanz und Rückversicherung und soll Ihnen das Verständnis unserer Texte, Publikationen und Geschäftsberichte erleichtern. Wenn Sie Anmerkungen oder Anregungen haben, nutzen Sie unser Feedback-Formular!
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Rückversicherer
Gesellschaft, die gegen eine vereinbarte Prämie Risiken bzw. Portefeuillesegmente von einem Erstversicherer oder einem anderen Rückversicherer übernimmt.
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Schaden-/Kostenquote, kombinierte
Summe der Schaden- und Kostenquote.
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Schaden-(Rück-)versicherung
Zusammenfassung aller Sparten, bei denen im Versicherungsfall nicht eine fest vereinbarte Versicherungssumme (wie z. B. in der Lebens- und Unfallversicherung) bezahlt, sondern lediglich der entstandene Schaden ersetzt wird. Dieses Prinzip hat Gültigkeit in allen Sparten der Sach- und Haftpflichtversicherung.
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Schaden, versicherter
Der versicherte Schaden gibt den Gesamtbetrag der von der Versicherungswirtschaft insgesamt (Erst- und Rückversicherer) gedeckten Schäden wieder.
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Schaden, volkswirtschaftlicher
Gesamter, auf Grund eines Schadenereignisses für die betroffene Volkswirtschaft eingetretener Wertverlust. Der volkswirtschaftliche Schaden ist zu unterscheiden vom versicherten Schaden.
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Schadenexzedentenvertrag
Vgl. Nicht-proportionale Rückversicherung: Rückversicherungsvertrag, bei dem der Rückversicherer den einen bestimmten Betrag (Priorität) übersteigenden Schadenaufwand zu tragen hat. Steht im Gegensatz zur proportionalen Rückversicherung.
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Schadenquote
Verhältnis der Schadenaufwendungen im Selbstbehalt zur verdienten (Brutto- oder Netto-)Prämie.
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Schutzdeckung
Abdeckung von Portefeuillesegmenten eines Versicherungsunternehmens gegen Großschäden (pro Risiko/pro Ereignis), hauptsächlich auf nicht-proportionaler Basis.
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Schwankungsrückstellung
Rückstellung zum Ausgleich erheblicher Schwankungen im Schadenverlauf einzelner Sparten über mehrere Jahre.
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Segmentberichterstattung
Darstellung von Vermögens- und Ertragsinformationen, untergliedert nach zweckmäßigen Kriterien, wie Geschäftsbereichen und Regionen.
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Selbstbehalt
Der Teil der übernommenen Risiken, den der (Rück-)Versicherer nicht in Rückdeckung gibt, also netto ausweist. (Selbstbehaltsquote: Prozentualer Anteil des Selbstbehalts an der gebuchten Bruttoprämie).
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Socially Responsible Investing (SRI)
Socially Responsible Investing beschreibt eine Investmentstrategie, die darauf abzielt, neben dem finanziellen Gewinn auch den gesellschaftlichen Nutzen zu maximieren.
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Sonstige Wertpapiere, Handelsbestand
Wertpapiere, die ausschließlich für kurzfristige Handelszwecke gehalten werden. Sie sind mit dem Marktwert am Bilanzstichtag bilanziert.
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Sonstige Wertpapiere, gehalten bis zur Endfälligkeit
Wertpapiere, die in Daueranlageabsicht grundsätzlich bis zur Endfälligkeit gehalten werden. Sie sind zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert.
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Sonstige Wertpapiere, jederzeit veräußerbar
Wertpapiere ohne klare Zuordnung zum Handels- bzw. Endfälligkeitsbestand; diese jederzeit veräußerbaren Wertpapiere werden mit dem Marktwert am Bilanzstichtag angesetzt. Marktwertveränderungen berühren nicht die Gewinn- und Verlustrechnung.
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Spätschadenrückstellung (auch: Incurred but not reported - IBNR)
Rückstellung für bereits eingetretene, aber noch nicht gemeldete Schäden.
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Special Purpose Entity (SPE)
Nicht an eine bestimmte Rechtsform gebundene rechtliche Struktur mit spezifischen Merkmalen, deren Zweck in der Ausführung definierter Aktivitäten bzw. dem Halten von Vermögenswerten besteht.
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Specialty Insurance
Eine spezielle Form der Schadenerstversicherung. Gegenstand sind eng definierte, homogene Portefeuilles im Nischen- oder sonstigen Nichtstandardgeschäft („Specialty Business“). Dabei können typische Tätigkeiten des Versicherers (Vertrieb, Vertragsabschluss, Policierung, Inkasso, Policenverwaltung, Schadenabwicklung, etc.) an spezialisierte Zeichnungsagenturen („Managing General Agents, MGAs“) oder sonstige Verwalter („Third-PartyAdministrators, TPAs“) ausgelagert werden.
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Spread-Loss-Vertrag
Vertrag zwischen Erst- und Rückversicherer, der über einen Mehrjahreszeitraum Risiken eines definierten Bestandes abdeckt.
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Statement of Financial Accounting Standards, SFAS (auch: Financial Accounting Standards, FAS)
Die vom Financial Accounting Standards Board herausgegebenen Standards zur Rechnungslegung und zum Berichtswesen, seit dem 15. September 2009 ersetzt durch FASB ASC.
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Strukturierte Rückversicherung
Rückversicherung mit einem begrenzten Gewinn- und Verlustpotenzial. Meist streben Kunden den Risikoausgleich über die Zeit oder eine Solvenzentlastung an. Beides wirkt bilanzstabilisierend für die Zedenten.
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Strukturiertes Unternehmen
nicht an eine bestimmte Rechtsform gebundene Gesellschaft mit spezifischen Merkmalen, deren Zweck in der Ausführung eng definierter Aktivitäten bzw. dem Halten von Vermögenswerten besteht und für die das herkömmliche, auf Stimmrechten basierende Konsolidierungskonzept oft nicht ausreicht, um zu bestimmen, wer die Kontrolle über die Gesellschaft ausübt
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Summenexzedentenrückversicherung
Form der proportionalen Rückversicherung, bei der die Risikoaufteilung zwischen Erst- und Rückversicherer nicht anhand einer vorab vereinbarten festen Quote vorgenommen wird. Vielmehr bestimmt der Erstversicherer eine Versicherungssumme, bis zu der er pro Risiko maximal haften möchte. Die das Maximum übersteigenden Risiken (Exzedenten) werden vom Rückversicherungsunternehmen getragen. Die Anteile des Rückversicherers variieren deshalb in Abhängigkeit von der Höhe des Maximums und der Versicherungssumme des rückversicherten Vertrags. Häufig wird die Haftung des Rückversicherers auch auf ein Vielfaches des Maximums beschränkt.
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Surplus-Relief-Vertrag
Ein Vertrag, bei dem ein Rückversicherer ein (Teil-)Portefeuille eines Zedenten übernimmt, um dessen haftendes Kapital zu entlasten.