Unser Glossar erläutert Fachbegriffe der Bereiche Finanz und Rückversicherung und soll Ihnen das Verständnis unserer Texte, Publikationen und Geschäftsberichte erleichtern. Wenn Sie Anmerkungen oder Anregungen haben, nutzen Sie unser Feedback-Formular!
-
Abschlusskosten (auch: Erwerbskosten), aktivierte
Kosten eines Versicherungsunternehmens, die beim Abschluss oder der Verlängerung eines Versicherungsvertrags (z. B. Abschlussprovisionen, Kosten der Antrags- oder Risikoprüfung, etc.) entstehen. Die Aktivierung führt zu einer Verteilung der Kosten über die Vertragslaufzeit.
-
Agency Business
Vgl. Specialty Insurance: Eine spezielle Form der Schadenerstversicherung. Gegenstand sind eng definierte, homogene Portefeuilles im Nischen- oder sonstigen Nichtstandardgeschäft („Specialty Business“). Dabei können typische Tätigkeiten des Versicherers (Vertrieb, Vertragsabschluss, Policierung, Inkasso, Policenverwaltung, Schadenabwicklung, etc.) an spezialisierte Zeichnungsagenturen („Managing General Agents, MGAs“) oder sonstige Verwalter („Third-PartyAdministrators, TPAs“) ausgelagert werden.
-
Aggregate-Excess-of-Loss-Vertrag
Der Rückversicherer wird tätig, wenn dem Zedenten Schäden in einer bestimmten Sparte über einen festgelegten Zeitraum – normalerweise zwölf Monate – über einen ausgewiesenen Betrag hinaus entstehen.
-
Agro-Versicherung
Agro-Versicherungen bieten Land- und Forstwirten sowie Fischwirtschaften insbesondere in Entwicklungsländern Absicherung gegen die Folgen durch Naturkatastrophen wie Ernteausfälle aus Hagel, Sturm, Frost, Feuer, Fluten oder Krankheiten.
-
Alternative Risikofinanzierung
Nutzung der Kapazität der Kapitalmärkte zur Abdeckung von Versicherungsrisiken, z. B. durch Verbriefung von Risiken aus Naturkatastrophen.
-
American Depositary Receipt (ADR)
Von US-Banken ausgestellte handelbare Aktienzertifikate über dort hinterlegte ausländische Aktien. Anstelle der Aktien werden an den amerikanischen Börsen die American Depositary Receipts (ADR) gehandelt.
-
Anschaffungskosten, fortgeführte
Kaufpreis eines Wirtschaftsgutes einschließlich aller Neben- und Bezugskosten; bei abnutzbaren Wirtschaftsgütern vermindert um planmäßige und/oder außerplanmäßige Abschreibungen.
-
Aufwendungen für Versicherungsfälle für eigene Rechnung
Summe aus bezahlten Schäden und den Rückstellungen für im Geschäftsjahr eingetretene Schadenereignisse, ergänzt um das Ergebnis der Abwicklung der Rückstellungen für Schadenereignisse der Vorjahre, jeweils nach Abzug der eigenen Rückversicherungsabgaben.