Unser Glossar erläutert Fachbegriffe der Bereiche Finanz und Rückversicherung und soll Ihnen das Verständnis unserer Texte, Publikationen und Geschäftsberichte erleichtern. Wenn Sie Anmerkungen oder Anregungen haben, nutzen Sie unser Feedback-Formular!
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Fakultative Rückversicherung
Beteiligung des Rückversicherers an einem bestimmten, vom Erstversicherer übernommenen Einzelrisiko. Steht im Gegensatz zur obligatorischen Rückversicherung (auch: Vertrags-Rückversicherung).
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Financial Accounting Standards (FAS)
Vgl. Statement of Financial Accounting Standards (SFAS): Die vom Financial Accounting Standards Board herausgegebenen Standards zur Rechnungslegung und zum Berichtswesen, seit dem 15. September 2009 ersetzt durch FASB ASC.
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Financial Solutions
Bezeichnet Rückversicherungstransaktionen, die neben der Abgabe von biometrischen Risiken auch Finanzierungskomponenten enthalten. Hier werden gewöhnlich die in einem Versicherungsportefeuille für Neu- bzw. Bestandsgeschäft enthaltenen zukünftigen erwarteten Gewinne vorfinanziert. Für Erstversicherer stellen derartige Rückversicherungslösungen eine alternative Möglichkeit der Kapitalbeschaffung dar, beispielsweise um neue Geschäftssparten zu erschließen oder Kapitalrücklagen zu erhöhen.
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Free Float
Streubesitz
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Führungsposition
Sind mehrere (Rück-)Versicherer an einem Vertrag beteiligt, so übernimmt eine Gesellschaft die Führung. Der Versicherungsnehmer verkehrt nur mit dieser führenden Gesellschaft. Üblicherweise übernimmt der führende (Rück-)Versicherer einen höheren Prozentsatz des Risikos auf eigene Rechnung.
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Frequenzschäden
Schäden, die gehäuft in absehbarer Höhe eintreten, denen also Risiken mit relativ hohen Eintrittswahrscheinlichkeiten und i.d.R. geringen Schadenhöhen zugrunde liegen.
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Garantiemittel
Eigenkapital eines Versicherers, dem die durch das versicherungstechnische Geschäft gebundenen Rückstellungen und die Schwankungsrückstellung hinzugerechnet werden. Summe der Mittel, die maximal zum Ausgleich von Verbindlichkeiten zur Verfügung stehen.