Unser Glossar erläutert Fachbegriffe der Bereiche Finanz und Rückversicherung und soll Ihnen das Verständnis unserer Texte, Publikationen und Geschäftsberichte erleichtern. Wenn Sie Anmerkungen oder Anregungen haben, nutzen Sie unser Feedback-Formular!
Selbstbehalt
der Teil der übernommenen Risiken, den der (Rück-)Versicherer nicht in Rückdeckung gibt, also netto ausweist. (Selbstbehaltsquote: prozentualer Anteil des Selbstbehalts an der gebuchten Bruttoprämie)