Unser Glossar erläutert Fachbegriffe der Bereiche Finanz und Rückversicherung und soll Ihnen das Verständnis unserer Texte, Publikationen und Geschäftsberichte erleichtern. Wenn Sie Anmerkungen oder Anregungen haben, nutzen Sie unser
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Schaden-/Kostenquote, kombinierte
Summe der Schaden- und Kostenquote
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Schadenquote
(Brutto- oder Netto-) Schadenaufwendungen im Verhältnis zu der verdienten (Brutto- oder Netto-) Prämie
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Schaden, versicherter
gibt den Gesamtbetrag der von der Versicherungswirtschaft insgesamt (Erst- und Rückversicherer) gedeckten Schäden wieder
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Schaden-(Rück-)versicherung
Zusammenfassung aller Sparten, bei denen im Versicherungsfall nicht eine fest vereinbarte Versicherungssumme (wie z. B. in der Lebens- und Unfallversicherung) bezahlt, sondern lediglich der entstandene Schaden ersetzt wird. Dieses Prinzip hat Gültigkeit in allen Sparten der Sach- und Haftpflichtversicherung.
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Schaden, volkswirtschaftlicher
gesamter aufgrund eines Schadenereignisses für die betroffene Volkswirtschaft eingetretener Wertverlust. Der volkswirtschaftliche Schaden ist vom versicherten Schaden zu unterscheiden.
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Schutzdeckung
Abdeckung von Portefeuille-Segmenten eines Versicherungsunternehmens gegen Großschäden (pro Risiko/pro Ereignis) hauptsächlich auf nicht-proportionaler Basis
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Segmentberichterstattung
Darstellung von Vermögens- und Ertragsinformationen, untergliedert nach zweckmäßigen Kriterien, wie Geschäftsbereichen und Regionen
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Selbstbehalt
der Teil der übernommenen Risiken, den der (Rück-)Versicherer nicht in Rückdeckung gibt, also netto ausweist. (Selbstbehaltsquote: prozentualer Anteil des Selbstbehalts an der gebuchten Bruttoprämie)
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Sonstige Wertpapiere, gehalten bis zur Endfälligkeit
Wertpapiere, die in Daueranlageabsicht grundsätzlich bis zur Endfälligkeit gehalten werden. Sie sind zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert.
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Sonstige Wertpapiere, Handelsbestand
Wertpapiere, die ausschließlich für kurzfristige Handelszwecke gehalten werden. Sie sind mit dem Marktwert am Bilanzstichtag bilanziert.
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Sonstige Wertpapiere, jederzeit veräußerbar
Wertpapiere ohne klare Zuordnung zum Handels- bzw. Endfälligkeitsbestand; diese jederzeit veräußerbaren Wertpapiere werden mit dem Marktwert am Bilanzstichtag angesetzt. Marktwertveränderungen berühren nicht die Gewinn- und Verlustrechnung.
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Spätschadenrückstellung (auch: IBNR – Incurred But Not Reported)
Rückstellung für bereits eingetretene, aber noch nicht gemeldete Schäden
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Special Purpose Entity (SPE)
nicht an eine bestimmte Rechtsform gebundene Gesellschaft mit spezifischen Merkmalen, deren Zweck in der Ausführung eng definierter Aktivitäten bzw. dem Halten von Vermögenswerten besteht und für die das herkömmliche, auf Stimmrechten basierende Konsolidierungskonzept oft nicht ausreicht, um zu bestimmen, wer die Kontrolle über die Gesellschaft ausübt
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Spread-Loss-Vertrag
Vertrag zwischen Erst- und Rückversicherer, der über einen Mehrjahreszeitraum Risiken eines definierten Bestandes abdeckt
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Strukturierte Produkte
Rückversicherung mit einem begrenzten Gewinn- und Verlustpotenzial. In erster Linie wird der Risikoausgleich über die Zeit angestrebt. Dieser wirkt bilanzstabilisierend für die Zedenten.
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Summenexzedentenrückversicherung
Form der proportionalen Rückversicherung, bei der die Risikoaufteilung zwischen Erst- und Rückversicherer nicht anhand einer vorab vereinbarten festen Quote vorgenommen wird. Vielmehr bestimmt der Erstversicherer eine Versicherungssumme, bis zu der er pro Risiko maximal haften möchte. Die das Maximum übersteigenden Risiken (Exzedenten) werden vom Rückversicherungsunternehmen getragen. Die Anteile des Rückversicherers variieren deshalb in Abhängigkeit von der Höhe des Maximums und der Versicherungssumme des rückversicherten Vertrags. Häufig wird die Haftung des Rückversicherers auch auf ein Vielfaches des Maximums beschränkt.
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Surplus-Relief-Vertrag
ein Vertrag, bei dem ein Rückversicherer ein (Teil-)Portefeuille eines Zedenten übernimmt, um dessen haftendes Kapital zu entlasten
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Survival Ratio
Sie spiegelt das Verhältnis von Schadenreserven zu bezahlten Schäden eines Vertrages oder mehrerer Verträge in einem Bilanzjahr wider.