Glossar

Unser Glossar erläutert Fachbegriffe der Bereiche Finanz und Rückversicherung und soll Ihnen das Verständnis unserer Texte, Publikationen und Geschäftsberichte erleichtern. Wenn Sie Anmerkungen oder Anregungen haben, nutzen Sie unser Feedback-Formular!

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Obligatorische Rückversicherung (auch: Vertragsrückversicherung)

Rückversicherungsvertrag, bei dem sich der Rückversicherer an einem gesamten, genau definierten Versicherungsbestand eines Zedenten beteiligt. Steht im Gegensatz zur fakultativen Rückversicherung.