Unser Glossar erläutert Fachbegriffe der Bereiche Finanz und Rückversicherung und soll Ihnen das Verständnis unserer Texte, Publikationen und Geschäftsberichte erleichtern. Wenn Sie Anmerkungen oder Anregungen haben, nutzen Sie unser Feedback-Formular!
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Abschlusskosten (auch: Erwerbskosten), aktivierte
Kosten eines Versicherungsunternehmens, die beim Abschluss oder der Verlängerung eines Versicherungsvertrags (z. B. Abschlussprovisionen, Kosten der Antrags- oder Risikoprüfung, etc.) entstehen. Die Aktivierung führt zu einer Verteilung der Kosten über die Vertragslaufzeit.
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Aggregate-Excess-of-Loss-Vertrag
Entstehen dem Zedenten Schäden in einer bestimmten Sparte über einen festgelegten Zeitraum – normalerweise zwölf Monate – über einen ausgewiesenen Betrag hinaus, greift der Rückversicherungsvertrag.
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Alloziertes Kapital
vgl. Kapitalallokation
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Alternative Risikofinanzierung
Nutzung der Kapazität der Kapitalmärkte zur Abdeckung von Versicherungsrisiken, z. B. durch Verbriefung von Risiken aus Naturkatastrophen.
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American Depositary Receipt (ADR)
Von US-Banken ausgestellte handelbare Aktienzertifikate über dort hinterlegte ausländische Aktien. Anstelle der Aktien werden die ADRs gehandelt. In den USA hat die Hannover Rück den Handel durch ein ADR-Level-1-Programm auf dem OTC („Over the Counter“)-Markt initiiert. Im Level 1 kann weder neues Kapital aufgenommen werden noch wird das ADR an einer US-amerikanischen Börse notiert. Der wesentliche Vorteil eines Level-1-Programmes gegenüber höhergradigen Programmen liegt in der fehlenden Verpflichtung zur Rechnungslegung und Berichterstattung nach US GAAP.
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Anschaffungskosten, fortgeführte
Kaufpreis eines Wirtschaftsgutes einschließlich aller Neben- und Bezugskosten; bei abnutzbaren Wirtschaftsgütern vermindert um planmäßige und/oder außerplanmäßige Abschreibungen.
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Aufwendungen für Versicherungsfälle für eigene Rechnung
Summe aus bezahlten Schäden und den Rückstellungen für im Geschäftsjahr eingetretene Schadenereignisse, ergänzt um das Ergebnis der Abwicklung der Rückstellungen für Schadenereignisse der Vorjahre, jeweils nach Abzug der eigenen Rückversicherungsabgaben.