Unser Glossar erläutert Fachbegriffe der Bereiche Finanz und Rückversicherung und soll Ihnen das Verständnis unserer Texte, Publikationen und Geschäftsberichte erleichtern. Wenn Sie Anmerkungen oder Anregungen haben, nutzen Sie unser Feedback-Formular!
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Personen-(Rück-)versicherung
Zusammenfassung von Sparten, die die Versicherung von Personen zum Gegenstand haben, also Lebens-, Renten-, Kranken- und Unfallversicherungen
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(Versicherungs-)Pool
Risikogemeinschaft in Form einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts, zu der sich rechtlich und wirtschaftlich selbstständige Erst- und Rückversicherer zusammenschließen, um für besonders große oder unausgeglichene Risiken eine breitere versicherungstechnische Grundlage zu schaffen. An dem Gewinn oder Verlust des Versicherungspools ist jeder Versicherer gemäß seiner Quote beteiligt. Zur weiteren Risikoverteilung werden häufig Rückversicherungen abgegeben oder genommen. Poolarten sind Mitversicherungspools, bei denen alle Mitglieder mit ihren Anteilen als Erstversicherer auftreten, und Rückversicherungspools, bei denen ein Erstversicherer die Risiken zeichnet und diese dann über Rückversicherung an die beteiligten Versicherer verteilt.
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Portefeuille
a) alle von einem Erst- oder Rückversicherer insgesamt oder in einem definierten Teilsegment (z. B. Sparte, Land) übernommenen Risiken; b) nach bestimmten Kriterien gegliederte Gruppe von Kapitalanlagen
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Prämie
vereinbartes Entgelt für die vom Versicherungsunternehmen übernommenen Risiken. Die gebuchte (auch: verrechnete) Prämie (auch: Beitrag) ist im Gegensatz zu der verdienten Prämie zeitlich nicht abgegrenzt.
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Prämienüberträge (auch: Beitragsüberträge)
in einem Bilanzjahr gebuchte Prämie (auch: Beitrag), die periodengerecht dem Folgezeitraum zuzurechnen ist. Mittel zur zeitlichen Abgrenzung der gebuchten (auch: verrechneten) Prämie
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Present Value of Future Profits (PVFP)
immaterieller Vermögensgegenstand, der insbesondere beim Erwerb von Lebens- und Krankenversicherungsunternehmen bzw. einzelnen Versicherungsbeständen entsteht. Der Barwert der erwarteten zukünftigen Erträge aus dem übernommenen Versicherungsbestand wird aktiviert und planmäßig abgeschrieben.
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Priorität
im Rahmen von nicht-proportionalen Rückversicherungsverträgen festgelegter Schadenbetrag eines Erstversicherers, bei dessen Überschreitung der Rückversicherer leistungspflichtig wird. Die Priorität kann sich auf einen Einzelschaden, einen Kumulschaden oder die Summe der gesamten Jahresschäden beziehen.
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Proportionale Rückversicherung
Rückversicherungsverträge, auf deren Basis Anteile eines Risikos oder Portefeuilles zu den Konditionen des Erstversicherers in Rückversicherung gegeben werden. Prämie sowie Schäden werden anteilsmäßig in einem proportionalen Verhältnis geteilt. Steht im Gegensatz zur nicht-proportionalen Rückversicherung