Unser Glossar erläutert Fachbegriffe der Bereiche Finanz und Rückversicherung und soll Ihnen das Verständnis unserer Texte, Publikationen und Geschäftsberichte erleichtern. Wenn Sie Anmerkungen oder Anregungen haben, nutzen Sie unser Feedback-Formular!

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Obligatorische Rückversicherung (auch: Vertragsrückversicherung)

Rückversicherungsvertrag, bei dem sich der Rückversicherer an einem gesamten, genau definierten Versicherungsbestand eines Zedenten beteiligt. Steht im Gegensatz zur fakultativen Rückversicherung