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Internes Kontrollsystem

Ein weiteres wichtiges Element des Gesamtsystems ist die Rahmenrichtlinie zum internen Kontrollsystem (IKS). Dieses Regelwerk hat zum Ziel, die Umsetzung unserer Unternehmensstrategie konsequent zu steuern und zu überwachen. Wir gestalten unsere Geschäftstätigkeit daher so, dass sie stets im Einklang mit allen gesetzlichen Vorschriften steht. Diesen Prinzipien folgend schafft die Rahmenrichtlinie ein einheitliches Verständnis von Kontrollen und eine einheitliche Vorgehensweise sowie Standards für die Umsetzung des IKS über alle Organisationseinheiten. Die Rahmenrichtlinie definiert Begrifflichkeiten, regelt die Verantwortlichkeiten und liefert einen Leitfaden für die Beschreibung von Kontrollen. Darüber hinaus ist sie die Basis zur Umsetzung der internen Ziele und zur Erfüllung externer Anforderungen, die an die Hannover Rück gestellt werden. Das IKS besteht aus systematisch gestalteten organisatorischen und technischen Maßnahmen und Kontrollen im Unternehmen. Es dient unter anderem dazu, die Einhaltung der Richtlinien sicherzustellen und Risiken zu reduzieren, um die sichere Umsetzung der Unternehmensstrategie zu gewährleisten. Hierzu zählen beispielsweise:

  • Dokumentation der Kontrollen innerhalb der Prozesse, insbesondere im Rechnungswesen,
  • Vieraugenprinzip,
  • Funktionstrennung sowie
  • technische Plausibilitätskontrollen und Zugriffsberechtigungen in den IT-Systemen.

Im Bereich des Rechnungswesens und der Finanzberichterstattung stellen Prozesse mit integrierten Kontrollen sicher, dass der Abschluss vollständig und richtig aufgestellt wird. Damit wird sichergestellt, dass wir das Risiko wesentlicher Fehler im Abschluss frühzeitig erkennen und verringern können. Da unsere Finanzberichterstattung in hohem Maß von IT-Systemen abhängt, ist auch die Kontrolle dieser Systeme notwendig, zum Beispiel durch Berechtigungskonzepte für den Systemzugriff.

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